Protestcamp „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ in Köln darf stattfinden.

Das vom 26.08.2025 bis zum 31.08.2025 in Köln vom Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ geplante Protestcamp mit dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ darf stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW heute (23.08.2025) entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Für das Protestcamp werden etwa 500 Teilnehmer erwartet. Es soll auf der Grünfläche am Fuß des Fernsehturms Colonius errichtet werden. Das Polizeipräsidium Köln hatte die darin zu sehende Versammlung verboten, weil die Durchführung des Camps die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:

Das Verbot des Protestcamps erweist sich als rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit des Antragtellers verletzt. Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus. Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufruft, müssen sich etwaige polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese – für sich zu bewertenden Protestaktionen – richten.

Entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums kann nicht angenommen werden, dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Auslösung gewaltsamer Aktionen oder anderer Störungen der öffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 15 B 925/25 (I. Instanz: VG Köln, 20 L 2068/25)

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