Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph, ist optimistisch, dass der Koalition eine Reform der Sozialsysteme gelingen wird. In einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ erklärte Rudolph, er sei zuversichtlich, dass sich die Koalition auf einen „großen Wurf“ für eine kostendämpfende, aber sozial gerechte Reform der sozialen Sicherungssysteme und auch eine höhere Belastung der stärkeren Schultern einigen könne. Die SPD sei bereit, bei den sozialen Sicherungssystemen Reformen vorzunehmen, „die auch dann zu Belastungen führen werden. Anders wird es nicht gehen, damit dieser kostensenkende Effekt eintritt.“ Andererseits müsse unbedingt auf eine sozial gerechte Verteilung der Belastungen geachtet werden. „Erfreulicherweise gibt es hierzu deutliche Signale aus der Union, dass man diese Aufgabe erkannt hat“, sagte Rudolph.
Die TP-Presseagentur dokumentiert das am 20.09.2025 in der Wochenzeitung „Das Parlament“ erscheinende Interview vorab im vollen Wortlaut
Frage: Herr Rudolph, der Bundeshaushalt 2025 ist verabschiedet. Finanzminister Lars Klingbeil hat auf Rekordinvestitionen von 115 Milliarden Euro hingewiesen. Wie bewerten Sie diese Zahl, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel die deutsche Bauindustrie in einer Pressekonferenz von Verschiebebahnhöfen zwischen dem Kernhaushalt und dem Sondervermögen Infrastruktur sprach und an diesen Rekordinvestitionen zweifelte?
Rudolph: Da werden gerade viele Nebelkerzen geworfen. Investitionen sind im Haushalt und im Sondervermögen sehr klar definiert. Und die Investitionsausgaben steigen tatsächlich auf rund 115 Milliarden Euro und sollen auch in den nächsten Jahren stabil bei knapp 120 Milliarden liegen. Das sind 40 Milliarden mehr als im letzten Jahr und dreimal so viel wie in den Vor-Corona-Jahren.
Frage: Also hat die deutsche Bauindustrie eigentlich gar keinen Grund zum Meckern?
Rudolph: Die Fragen drehen
sich stets um die Zusätzlichkeit der Investitionen, die aus dem Sondervermögen
kommen. Und da wurde eine fachlich sehr kluge Definition von Zusätzlichkeit
getroffen. Im Rahmen der Grundgesetzänderung durch Union, SPD und Grüne wurde
klar festgelegt, dass auf die Mittel im Sondervermögen erst dann zugegriffen
werden kann, wenn im Bundeshaushalt zehn Prozent aller Ausgaben für
Investitionen bereitgestellt werden.
Und zehn Prozent der Ausgaben sind in diesem Bundeshaushalt 45,5 Milliarden
Euro. Erst dann darf überhaupt auf das Sondervermögen zugegriffen werden. Ob
jetzt ein einzelner Titel im Sondervermögen oder im Kernhaushalt oder im Klima-
und Transformationsfonds veranschlagt ist, spielt überhaupt keine Rolle.
Wichtig ist, dass erheblich mehr investiert werden kann.
Frage: Wie stellen Sie eigentlich sicher, dass die angesprochenen Investitionsmittel tatsächlich effizient dort ankommen, wo sie gebraucht werden? Oder verhindert die oft kritisierte Bürokratie schnelle Investitionen?
Rudolph: Geld bereitzustellen
ist nicht alles. Man muss den Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Regierung
sehen wie Investitionsbooster, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung. Alle
Maßnahmen sollen helfen, dass wir das Geld dann auch wirklich schnell auf die
Straße kriegen und für die entsprechenden Zwecke verwenden können. Dass wir in
den nächsten Jahren stabil knapp 120 Milliarden Euro zur Verfügung stellen,
hilft der Industrie, ihre Kapazitäten entsprechend aufzubauen.
Frage: Sind die Ausgaben des Bundes für die Verteidigung hoch genug? Der
russische Druck ist in den letzten Tagen wieder erheblich gestiegen. Ein
Schweigen der Waffen ist nicht in Sicht.
Rudolph: Deutschland wird in den nächsten Jahren 850 Milliarden Euro Schulden machen. Wenn man sich vor Augen führt, dass 450 Milliarden davon für die Verteidigung sind, also deutlich mehr als die Hälfte, dann zeigt das, was da passiert: Wir investieren massiv in unsere Bundeswehr, in die Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Und wir übernehmen damit Verantwortung in Europa als sicherheitspolitischer Anker, im Rahmen der NATO, aber insbesondere auch gegenüber unseren europäischen Partnern.
Frage: Ein anderer Punkt ist
die Digitalisierung, wo großer Nachholbedarf besteht. Wird im Haushalt genug
getan?
Rudolph: Ja, wir haben ein neues Digitalisierungsministerium geschaffen, und im
Sondervermögen stehen allein für dieses Jahr vier Milliarden Euro für die
großen Digitalisierungsprojekte bereit. Maßnahmen sind zum Beispiel ein
Bürgerkonto, ein elektronischer Identitätsnachweis sowie die Digitalisierung
der Verwaltung. Jetzt sind die Mittel dafür da, um diese großen
Digitalisierungsprojekte schnell und gut umzusetzen. Das wird das Land
tatsächlich nach vorne bringen.
Frage: Die andere Seite ist die Neuverschuldung, die deutlich ansteigt. Finanzminister Klingbeil spricht von einem erheblichen Konsolidierungsbedarf. Wo kann denn noch gespart werden?
Rudolph: Da werden zwei
Aspekte vermischt. Wir haben einerseits das Sondervermögen, für das wir
Schulden für zusätzliche Investitionen aufnehmen können. Und es gibt auf der anderen
Seite die Bereichsausnahmen für Verteidigung, sodass bei den
Verteidigungsausgaben das finanziert werden kann, was die Bundeswehr benötigt
und was finanziert werden muss.
In allen übrigen Bereichen gilt weiterhin die Schuldenbremse. Und das ist auch
der Grund für den Konsolidierungsbedarf im Haushalt. Das sind im Jahr 2027 30
Milliarden Euro. Und die müssen dann erbracht werden.
Frage: Was soll passieren?
Rudolph: Am Ende wird es ein
Mix an Maßnahmen sein, um die Lücke zu schließen. Wir setzen mit den Haushalten
2025 und 2026 auf Wirtschaftswachstum, was Steuermehreinnahmen bringen wird.
Das wird sicherlich ein Hebel sein.
Es muss außerdem eine sozial gerechte und kostendämpfende Strukturreform der
sozialen Sicherungssysteme geben. Außerdem wird man sich Förderprogramme und
Subventionen anschauen müssen.
Der Bundesfinanzminister hat einen Brief an seine Kabinettskollegen geschrieben
und sie aufgefordert, für den Haushaltsentwurf 2027 Einsparungen von einem
Prozent des jeweiligen Haushalts vorzunehmen, was bei 500 Milliarden
Gesamtausgaben rund fünf Milliarden Euro Einsparungen bedeuten würde.
Ein weiterer Punkt: Es wäre noch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag
umzusetzen, die kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten. Ich hätte ich
eine große Sympathie dafür. Dann muss aber darüber geredet werden, ob nicht
beispielsweise bei der Vermögensbesteuerung, bei der Erbschaftsteuer oder bei
den extrem hohen Einkommen stärkere Schultern mehr tragen müssen und wir zu
einer gerechteren Belastung kommen.
Frage: Machen Ihnen in diesem Zusammenhang die Gedanken des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und anderer Unionspolitiker zur Erbschaftsteuer Mut?
Rudolph: Das ist ein gutes
Zeichen. Wir sind bereit, bei den sozialen Sicherungssystemen Reformen vorzunehmen,
die auch dann zu Belastungen führen werden. Anders wird es nicht gehen, damit
dieser kostensenkende Effekt eintritt.
Andererseits muss unbedingt auf eine sozial gerechte Verteilung der Belastungen
geachtet werden. Erfreulicherweise gibt es hierzu deutliche Signale aus der
Union, dass man diese Aufgabe erkannt hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns
in der Koalition auf einen großen Wurf einigen können: Eine kostendämpfende,
aber sozial gerechte Reform der sozialen Sicherungssysteme und auch eine höhere
Belastung der stärkeren Schultern.
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