Anlässlich politischer Diskussionen über Privatsphäre im digitalen Raum und über einen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern erklärt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:
„Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen. Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen. Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
