„Schlag gegen islamistische Polarisierung der Gesellschaft“.

Das BMI verbietet die Vereinigung „Muslim Interaktiv“ und durchsucht bei „Generation Islam“ und „Realität Islam“. 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat heute den Verein „Muslim Interaktiv“ verboten, da er sich mit seinem Zweck und seiner Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Der Verein wird aufgelöst. Das Vermögen von Muslim Interaktiv wird beschlagnahmt.

Hierzu und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen finden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 7 Objekten in Hamburg statt.

Gleichzeitig werden im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren gegenüber den Vereinen „Generation Islam“ und „Realität Islam“ in den Ländern Berlin und Hessen 12 weitere Objekte durchsucht.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:

„Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte. Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie „Muslim Interaktiv“ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus anrgreifen.“

Zu den Verbotsgründen im Einzelnen:

Zweck und Tätigkeit von „Muslim Interaktiv“ richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„Muslim Interaktiv“ lehnt das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und weist damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf:

–          „Der Islam“ soll als alleiniges gesellschaftliches Ordnungsmodell dienen und „das“ islamische Leben staatlichen Entscheidungen vollständig entzogen sein (Zitate von „Muslim Interaktiv“: „wir lehnen jegliche staatliche Einflussnahme ab“/„all unsere Ideen und Wertevorstellungen entspringen unserer islamischen Weltanschauung und sind unverhandelbar“/ die demokratische Gesellschaft würde einer „Wertediktatur“ entsprechen). Die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaat durch „Muslim Interaktiv“ wird auch in der ständigen Forderung des Vereins nach der Errichtung eines Kalifats deutlich.

–          Muslim Interaktiv missachtet die Menschrechte. Die Gruppe richtet sich insbesondere gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie gegen die Freiheit hinsichtlich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Dies bringt eine mit Demokratie und Menschenrechten nicht zu vereinbarende Intoleranz zum Ausdruck.

–          Muslim Interaktiv agiert auch in der gesetzlich geforderten kämpferisch-aggressiven Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dies ist z.B. dadurch belegt, dass der Verein zur Umsetzung seiner verfassungsfeindlichen Ziele anhaltend öffentlich aufruft. Die massive Nutzung der Sozialen Medien kombiniert mit realweltlichen „Performances“ verstärkt dies. Hierdurch soll eine möglichst große Gruppe von Menschen indoktriniert und so beständig Verfassungsfeinde geschaffen werden, um die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben.

„Muslim Interaktiv“ verstößt gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem der Verein das Existenzrecht Israels bestreitet. Durch die Forderung der Errichtung eines Kalifats verdeutlicht „Muslim Interaktiv“ außerdem, die Souveränität anderer Staaten nicht anzuerkennen (Zitate von „Muslim Interaktiv“: „Israel hat kein Existenzrecht“/„Wir werden nicht einen einzigen Zentimeter des Apartheidstaates ‚Israel‘ und der kolonialen Grenzen akzeptieren.“/„(…) und die Gründung des rechtgeleiteten Kalifats wird in der Lage sein, die Probleme in der islamischen Welt und insbesondere in Palästina von der Wurzel zu lösen.“).

Das Ermittlungsverfahren gegen und die Durchsuchungen bei „Generation Islam“ und „Realität Islam“ sind geboten, da die Organisationen dringend verdächtig sind, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie „Muslim Interaktiv“ bzw. Teilorganisationen von „Muslim Interaktiv“ zu sein. Ziel ist es, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Erkenntnisse über sämtliche inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Aspekte dieser Vereinigungen zu erlangen.

Das BMI spricht Verbote allein aufgrund einer fachlichen Gefahreneinschätzung aus. Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend sind das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit und die daraus entstehende Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung.

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