Weitere Schritte zur Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets.

Die Europäische Kommission geht weitere Schritte bei der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets und hat den ersten jährlichen Migrationsmanagementzyklus eingeleitet. Das umfasst den Jahresbericht (inklusive Sachstand der Umsetzung), einen Durchführungsbeschluss zur Bestimmung der Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sowie einen Vorschlag für die Einrichtung eines Solidaritätspools, der vom Rat anzunehmen ist. Der Beginn des Jahreszyklus ist ein wichtiger Meilenstein für die wirksame Umsetzung des Pakts ab Juni 2026.

Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung

Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration sagte: „Rückgang der irregulären Einreisen, stärkere Migrationsdiplomatie, stetige Fortschritte bei den neuen Vorschriften: wir bauen ein starkes, faires und entschlossenes System auf. Wir schlagen ein neues Kapitel auf, zeigen Entschlossenheit und Einheit und unterstützen die Mitgliedstaaten, die unter unverhältnismäßig großem Druck stehen. Die Wahrung dieses Gleichgewichts zwischen Solidarität und Verantwortung ist der Schlüssel zu unserem Erfolg.“

Erster europäischer jährlicher Asyl- und Migrationsbericht

Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Asyl- und Migrationssituation in der EU und zeigt mögliche Trends und Entwicklungen für das kommende Jahr auf. Die Lage hat sich im Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 weiter verbessert. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist – auch aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit mit Partnerländern – um 35 Prozent zurückgegangen. Herausfordernd sind weiter die irregulären Einreisen und unerlaubten Bewegungen innerhalb der EU, die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, die Nutzung von Migration als Waffe durch Russland und Belarus sowie die Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme.

Bestimmung des Migrationsdrucks in den Mitgliedstaaten

Die Lage in den EU-Mitgliedstaaten stellt sich unterschiedlich dar: 

  • Griechenland und Zypern stehen aufgrund des unverhältnismäßig hohen Zustroms im vergangenen Jahr unter Migrationsdruck. Spanien und Italien stehen ebenfalls unter Migrationsdruck, da im selben Zeitraum unverhältnismäßig viele Menschen nach Such- und Rettungseinsätzen auf See ankamen. Diese vier Mitgliedstaaten haben daher Anspruch auf Zugang zum Solidaritätspool.  
  • Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen und Finnland sind einem Migrationsdruck ausgesetzt,entweder aufgrund der hohen Zahl der Ankünfte im Vorjahr, der anhaltenden Belastung ihrer Aufnahmesysteme oder der Gefahr einer Bewaffnung der Migration, die im kommenden Jahr zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen führen könnte. Sie erhalten vorrangigen Zugang zum EU-Instrumentarium zur Unterstützung der Migration, und ihre Situation wird je nach Änderung ihrer Situation zügig neu bewertet.
  • Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien, Österreich und Polen sind aufgrund des kumulativen Drucks der letzten fünf Jahre mit einererheblichen Migrationssituationkonfrontiert.Sie werden die Möglichkeit haben,den Rat zuersuchen, für das kommende Jahr einen vollständigen oder teilweisen Abzug von ihren Beiträgen zum Solidaritätspool zu gewähren.

Vorschlag für einen Solidaritätspool

Der Solidaritätspool soll denBedürfnissen der unter Migrationsdruck stehenden Mitgliedstaaten gerecht werden. Im Einklang mit den Bestimmungen des Pakts ist dieser Vorschlag nicht öffentlich. Es ist nun Sache des Rates, den Vorschlag der Kommission anzunehmen und sich auf die Größe des Solidaritätspools und die Art und Weise zu einigen, wie jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem gerechten Anteil beitragen wird. Sobald der Rat den Beschluss über den Solidaritätspool angenommen hat, sind die Solidaritätsbeiträge der Mitgliedstaaten öffentlich und rechtsverbindlich.

Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen für 2026/2027

Die Europäische Kommission hat zudem einen Plan für die kommenden beiden Jahre vorgelegt, der den EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen gibt. Auf der Grundlage freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten werden Neuansiedlungen und die Aufnahme aus humanitären Gründen dargelegt, der Schwerpunkt liegt dabei auf den wichtigsten Migrationsrouten. Details dazu hier

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Hintergrund

Der jährliche Asyl- und Migrationsbericht der EU stützt sich auf Informationen der Mitgliedstaaten, des statistischen Dienstes der EU (Eurostat), der EU-Agenturen und des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Die in dem Bericht gesammelten Erkenntnisse stützen die Ermittlung der Migrationssituation in den Mitgliedstaaten und den Vorschlag für den jährlichen Solidaritätspool zur Bewältigung dieser Migrationssituation.

Nächste Schritte

Die Kommission wird jedes Jahr die allgemeine Migrationslage in der EU bewerten. Dadurch wird sichergestellt, dass der ständige Solidaritätsmechanismus des Pakts stets in der Lage ist, auf neue Herausforderungen zu reagieren, und ein Gleichgewicht zwischen den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten geschaffen wird.

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