Herbstprognose: EU-Kommission bewertet nationale Haushaltspläne und legt Prioritäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU fest.

Die Europäische Kommission hat das Herbstpaket 2026 des Europäischen Semesters verabschiedet, in dem die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Prioritäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit festgelegt sind. Angesichts eines zunehmend schwierigen geopolitischen Umfelds fordert die Kommission koordinierte Maßnahmen zur Stärkung von Produktivität, Innovation und Investitionen. Für Deutschland wird die Übersicht über die Haushaltsplanung als konform bewertet. Die EU-Kommission sieht zudem keine Gründe für die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Deutschland, da das Defizit von über 3 Prozent des BIP vollständig durch den Anstieg der Verteidigungsausgaben erklärt werden kann und daher durch die nationale Ausnahmeregelung zulässig ist.

Mit dem Herbstpaket wird der Zyklus des Europäischen Semesters 2026 eingeleitet. Das Frühjahrspaket 2026 zum Europäischen Semester wird politische Empfehlungen zur Bewältigung der wichtigsten länderspezifischen Herausforderungen enthalten, die in den Länderberichten ermittelt wurden, und dabei auf einem umfassenden Paket länderspezifischer Empfehlungen für 2025 aufbauen.

Deutschland: Keine Einleitung eines Defizitverfahrens

Für die neun Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft – Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei –, wird das Verfahren ausgesetzt.

Das Paket umfasst auch einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für Deutschland und Finnland, in dem die Einhaltung des Defizitkriteriums durch diese Mitgliedstaaten bewertet wird. Für Deutschland wird der Bericht ausgelöst, weil das für 2025 geplante Defizit über 3 Prozent des BIP liegt. Der Bericht kommt jedoch zu dem Schluss, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gründe für die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Deutschland vorliegen, da das Defizit von über 3 Prozent des BIP vollständig durch den Anstieg der Verteidigungsausgaben erklärt werden kann und daher durch die nationale Ausnahmeregelung zulässig ist.

Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2026

Im Rahmen dieses Semesterpakets hat die Kommission die Einhaltung des EU-Haushaltsrahmens durch alle Mitgliedstaaten bewertet und Leitlinien vorgelegt, um sicherzustellen, dass ihre Haushaltspolitik im Jahr 2026 mit den einschlägigen Empfehlungen des Rates in Einklang steht: entweder mit den Empfehlungen, die die mittelfristigen Pläne der Mitgliedstaaten billigen, oder, für Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) läuft, mit Empfehlungen, die darauf abzielen, das VÜD zu beenden.

Die Kommission hat auch die von 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vorgelegten Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) 2026 bewertet.

Für Deutschland und weitere 11 Mitgliedstaaten (Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, Slowakei) werden die Übersichten über die Haushaltsplanung als konform bewertet und die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, ihre Haushaltspolitik im Jahr 2026 wie geplant umzusetzen.

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