Die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kongress sollte im April 2024 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in geschlossenen Räumen in Berlin stattfinden. Im Vorfeld der Veranstaltung erließ die Berliner Polizei verschiedene Beschränkungen, u.a. verbot sie die Verwendung bestimmter Parolen. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren als Rednern vorgesehenen Personen die Teilnahme an dem Kongress, da zu erwarten sei, dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten. Kurz nachdem die Versammlung begonnen hatte, wurde eine Videobotschaft einer dieser Personen abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Mit seiner Klage begehrt der Veranstalter die Feststellung, dass Auflösung und Verbot der Versammlung rechtswidrig waren.
Die 1. Kammer hat der Klage stattgegeben. Auflösung und Verbot der Versammlung seien jedenfalls unverhältnismäßig gewesen. Gegen die im Vorfeld erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Es sei nicht erkennbar, dass die Polizei mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen und der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dadurch hinreichend Rechnung getragen hätte. Solche milderen Mittel – wie ein Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer – hätten sich hier aufgedrängt. Dass dies nicht erfolgversprechend gewesen wäre, habe die Polizei nicht dargelegt.
Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Urteil der 1. Kammer vom 26. November 2025 (VG 1 K 187/24)
