„Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren“.

Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung und Entlastung der Verwaltungsgerichte.

Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm hat im Kabinett über den „Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren“ berichtet. Ziel sei eine weitere Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren auch angesichts hoher Verfahrenseingänge im Bereich Asyl. Gemeinsam mit den Präsidenten des Oberverwaltungs- und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister und Jes Möller, stellte Grimm heute die Eckpunkte vor.

Grimm: „Mit unserem Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren beschleunigen wir diese unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards weiter. Wir verfolgen damit konsequent unseren Ansatz, in der Migrationspolitik Humanität und Ordnung zu vereinen.“

Die Verfahrenseingänge im Bereich Asyl verharrten auf einem hohen Niveau von über 6.500 pro Jahr. Um die bereits erfolgreiche Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren zu forcieren, setze die Landesregierung deshalb weitere Maßnahmen um:

1. Personelle Stärkung der Verwaltungsgerichte

Mit 13 neuen Richterinnen und Richtern sollen die Verwaltungsgerichte gestärkt werden. Durch den Landeshaushalt wurde die Grundlage gelegt, die bisherige Stärkung der Verwaltungsgerichte fortzusetzen. Es können sieben neue Richterinnen und Richter auf Probe an den Verwaltungsgerichten Cottbus und Potsdam eingestellt werden. Mit dem „Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren“ werden zusätzlich dazu drei Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Drei neue Einstellungen werden darüber hinaus durch eine Verlagerung von Einsparverpflichtungen an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermöglicht.

2. Stärkung der Zusammenarbeit mit Berlin

Zur besseren Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung soll gemeinsam mit dem Land Berlin eine länderübergreifende Asyldokumentationsstelle beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingerichtet werden. Damit wird die bisherige Brandenburger Dokumentationsstelle in Frankfurt (Oder) abgelöst und fachlich erweitert, was zugleich den Standort Frankfurt (Oder) und die Verwaltungsgerichte insgesamt entlastet.

3. Anpassung der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten

Um Belastungsunterschiede zwischen den Gerichten auszugleichen, werden Zuständigkeiten für Herkunftsstaaten neu geordnet und die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte gestärkt. Die Verwaltungsgerichte sind jeweils für Asylverfahren aus bestimmten Herkunftsstaaten zuständig. Da sich die Anzahl der jeweiligen Verfahren geändert hat, kommt es hier zu Anpassungen.

Zusätzlich zu dem jetzt von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket, sind weitere Verbesserungen im Rahmen des „Paktes für den Rechtsstaat“ von der Bundesregierung zugesagt worden und muss nun zügig umgesetzt werden.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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