Die Bundesanwaltschaft hat gestern (2. Dezember 2025) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2025 die irakischen Staatsangehörigen Muthana S. und Kais S. J. in Trier und Delbrück durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden die Räumlichkeiten der beiden oben genannten sowie von drei weiteren Beschuldigten in Trier, Delbrück, Köln, Chemnitz und Wittmund (Niedersachsen) durchsucht.
Die festgenommenen Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Muthana S. und Kais S. J. waren in den Jahren 2016 und 2017 im Irak jeweils für mehrere Monate Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Kais S. J. betätigte sich u.a. für ein IS Scharia Komitee, während Muthana S. u.a. als Kämpfer eingesetzt war.
Muthana S. und Kais S. J. wurden gestern (2. Dezember 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
