Stimmen zum Tod von Roman Herzog.

Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir trauern um Roman Herzog, der im Alter von 82 Jahren gestorben ist.

Roman Herzog war ein herausragender Staatsmann und Jurist, dem es wie wenigen anderen gelang, Mut und Diplomatie zu verbinden.

Sowohl in seiner Zeit als Privatdozent in München als auch in den Jahren als Professor an der Freien Universität Berlin machte er sich einen Namen bis weit über die juristischen Fachkreise hinaus. Diesem Ruf wurde er auch als Vizepräsident und später als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gerecht.

Sein gesellschaftspolitisches Gespür stellte Roman Herzog dann vor allem in seiner Amtszeit als Bundespräsident unter Beweis. Von 1994 bis 1999 setzte er sich leidenschaftlich für unser Land und seine freiheitliche Verfassung ein. Ihm gelang es, für Bewährtes einzustehen und gleichzeitig Reformbereitschaft zu demonstrieren. Uns allen in Erinnerung wird seine ‚Ruck-Rede‘ bleiben, mit der er uns zu neuer Reformbereitschaft aufrief.

Menschlich zeichneten ihn vor allem sein Charme und seine Bereitschaft zum klaren Wort aus.

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und seinen Angehörigen.“

Wir trauern um Roman Herzog

Zum Tod von Roman Herzog erklärten die Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter:

„Wir trauern um Roman Herzog. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und Freunden. Über Parteigrenzen hinweg hat sich Roman Herzog als Bundespräsident um Deutschland große Verdienste erworben. Die Berliner Grundsatzreden, die bis 2013 stattgefunden haben, gingen auf sein Engagement zurück. Besonders in Erinnerung wird er mit seiner sogenannten „Ruck“-Rede bleiben, mit der er sich für ein Ende der aus seiner Sicht in Deutschland bestehenden Lethargie stark machte. Jenseits politischer Differenzen schätzten wir den Richter, Politiker und Menschen Roman Herzog. Er war ein Mensch mit Ecken und Kanten. Sein gesellschaftliches Engagement neben der Politik zeigte, dass bei ihm der Mensch im Mittelpunkt seines Handelns stand.“

https://www.youtube.com/watch?v=FhHrzWvd-Js

Roman Herzog war ein großer Staatsmann
Er war ein Richtungsgeber und Glücksfall

Zum Tod  von Roman Herzog erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder:

„Roman Herzog hat als Bundespräsident unserem Land Impulse von unschätzbarer Bedeutung gegeben. Er war ein politischer Richtungsgeber im allerbesten Sinne und ein Glücksfall für Deutschland. Aber auch in seinen vielen anderen Funktionen als herausragender Staatsrechtslehrer, als Innenminister von Baden-Württemberg und Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat er Deutschland in hervorragender Weise gedient. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verneigt sich vor einem großen Politiker und Staatsmann. Wir sind in unseren Gedanken bei seiner Ehefrau und seinen Angehörigen.

Roman Herzog hat das Amt des Staatsoberhaupts stets in demokratischer Demut und Bescheidenheit ausgeübt. Er war ein Mann des abwägenden Wortes und setzte doch nachhaltige Akzente. Er hat die Gesellschaft aufgerüttelt und in einer Zeit, als es Deutschland an Mut fehlte, zu notwendigen Reformen aufgerufen. Dass es heute unserem Land so gut geht, ist ein Verdienst von vielen – aber auch von Roman Herzog.

Der Auseinandersetzung mit der schwierigen deutschen Vergangenheit hat sich Roman Herzog stets gestellt und sie geprägt. Er war zu Recht der Auffassung, dass das Erinnern an das Unrecht nicht aufhören darf. Er wusste, dass nur dann, wenn die Erinnerung wachgehalten wird, eine Gesellschaft viel wacher ist, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.

Weitsichtig setzte er sich schon vor 20 Jahren auch für einen Dialog der Kulturen und Religionen ein. Wie wichtig dieser ist, zeigt sich gerade in unseren Tagen, wo die Berufung auf den Glauben leider zu immer mehr  Intoleranz und Gewalt in unserer Welt führt.“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog ist verstorben

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1/2017 vom 10. Januar 2017 zum Tod von Roman Herzog.

„Am heutigen Dienstag verstarb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog im Alter von 82 Jahren.

Herr Prof. Dr. Herzog studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war dort anschließend zwischen 1958 und 1964 als wissenschaftlicher Assistent tätig. Während dieser Zeit wurde er 1958 promoviert und legte 1961 sein zweites juristisches Staatsexamen ab. Im Jahr 1964 habilitierte er sich mit einer Arbeit über „Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht“. Anschließend war Herr Prof. Dr. Herzog zunächst Privatdozent in München, bevor er im Jahr 1966 als Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin berufen wurde. Ab 1969 hatte er den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne, deren Rektor er in den Jahren 1971 und 1972 war. Im Jahr 1973 wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, 1978 zunächst Minister für Kultus und Sport und später Innenminister des Landes Baden-Württemberg.

Am 20. Dezember 1983 wurde Herr Prof. Dr. Herzog zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Seine Ernennung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts folgte am 16. November 1987. Unter seinem Vorsitz fielen zahlreiche wichtige Entscheidungen. Hierzu gehören beispielsweise der „Brokdorf-Beschluss“ zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit (BVerfGE 69, 315), die Entscheidung zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256), die Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum (BVerfGE 82, 60), ein Grundsatzurteil zur Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (BVerfGE 83, 238), ein Urteil zur „Bodenreform“ in der sowjetischen Besatzungszone (BVerfGE 84, 90) und ein Beschluss zur Strafbarkeit des Leugnens der Judenverfolgung (BVerfGE 90, 241).

Am 23. Mai 1994 wurde Herr Prof. Dr. Herzog zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Dieses Amt übte er bis zum Jahr 1999 aus.

In die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichts fiel der Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1989 und die Wiedervereinigung im Jahr 1990. In diesen teilweise turbulenten Zeiten füllte er das nicht immer einfache Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit großer innerer Souveränität herausragend aus. Seine Verdienste um das Bundesverfassungsgericht wirken bis heute nach und er genießt – nicht zuletzt aufgrund seiner humorvollen und gelassenen Art – bis heute höchstes Ansehen innerhalb und außerhalb des Gerichts.

Das Wirken und die Verdienste von Prof. Dr. Herzog wurden mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Dazu zählen unter anderem die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Oxford/England (1996), der Universität Padua (1997), der Waseda-Universität Tokyo (1997) und der Universität Wroclaw (Breslau) (1998). Im Jahr 1997 erhielt er den Internationalen Karlspreis der Stadt Aachen und wurde im gleichen Jahr – zusammen mit dem tschechischen Präsidenten Václav Havel – als „Europäischer Staatsmann des Jahres 1997“ ausgezeichnet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland ehrte ihn im Jahr 1998 mit dem Leo-Baeck-Preis. Im Jahr 2005 erhielt er vom Presse-Club Hannover den Leibniz-Ring-Hannover und im Jahr 2006 den Landshuter Friedenspreis.“

Zum Tod von Roman Herzog erklärten die Fraktionsvorsitzenden der LINKS-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht:„Roman Herzog ist verstorben. Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Alexandra Freifrau von Berlichingen, seinen Angehörigen und Freunden.

Roman Herzog hat als Richter am Bundesverfassungsgericht, dessen Präsident er ab 1987 war, und als Bundespräsident Akzente gesetzt. Von besonderer Bedeutung war die Proklamation des 27. Januar als einem Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Bundespräsidenten hat sich Roman Herzog zu wichtigen Themen immer wieder zu Wort gemeldet, etwa zur Entwicklung der Europäischen Union. Man musste seine Meinungen nicht teilen, um sie ernst zu nehmen. Roman Herzog, oft auch als ‚Mann der klaren Worte‘ bezeichnet, war eine markante Stimme in der deutschen Politik.“

Jean-Claude Juncker zum Tod von Roman Herzog.

Zum Tod des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog erklärte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Die Nachricht vom Tode Roman Herzogs hat mich sehr betrübt. Mit ihm verlieren wir einen klugen und kritischen Menschen, der weit über seine Zeiten als Bundespräsident und Bundesverfassungsgerichtspräsident hinaus immer wieder wichtige Denkanstöße gegeben und damit Deutschland wie Europa vorangebracht hat. Er hat stets die europäische Sache zu seiner Sache gemacht.“

Juncker weiter:

„Er war ein glänzender Verfassungsrichter ebenso wie ein überzeugter und überzeugender Bundespräsident. Er hat politische Verantwortung immer als Verpflichtung betrachtet, die Regeln unseres Zusammenlebens kritisch auf den Prüfstand zu stellen und sie so kontinuierlich zu verbessern. Deutschland hat er dabei immer im europäischen Kontext gesehen. Europa war für ihn eine Frage des Verstandes, weil er es als unsere Versicherung dafür sah, dass wir unseren Frieden, unseren Wohlstand und unsere Werte in einer globalisierten Welt bewahren. Er war also ein rationaler Europäer. Sein unermüdliches und mitunter auch im besten Sinne oft unbequemes Weiterdenken für Europa war stets eine Bereicherung, die uns nun fehlen wird“, so Juncker.

„Ich fühle mit den Deutschen, die Roman Herzog und seine wohl gewählten Worte, die so manchen positiven „Ruck“ bewirkt haben, vermissen werden. Mein herzliches Beileid gilt seiner Familie und allen, die ihm nahe standen.“

Zum Tod von Roman Herzog erklärten auch Simone Peter und Cem Özdemir, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mit Roman Herzog verliert unser Land einen Bundespräsidenten, der im positiven Sinne unbequem war. Stillstand war für ihn gleichbedeutend mit Rückschritt. Sein Blick galt der Zukunft und der Notwendigkeit von Veränderungen.

Dabei war ihm gerade auch die Zukunft der Erinnerung wichtig. Als Bundespräsident erklärte er den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Selbst wenn wir politisch nicht immer einer Meinung mit ihm waren, haben wir Roman Herzog als Mensch und Politiker für seine Glaubwürdigkeit und Leidenschaft geschätzt.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Angehörigen und Weggefährten.“

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, erklärt zum Tod des früheren Bundespräsidenten und Ehrenbürgers von Berlin, Roman Herzog:

„Die deutsche Hauptstadt trauert um einen bedeutenden Bundespräsidenten, großen Juristen, Gelehrten und Politiker. Roman Herzog hat sich und seine politischen Überzeugungen für unser Land mit seiner ‚Berliner Rede‘ untrennbar mit dem Namen unserer Stadt verbunden. Oft genug wird aus dieser Aufsehen erregenden Rede die Forderung nach dem inzwischen sprichwörtlichen Ruck zitiert. Roman Herzog ist ein Konservativer gewesen. Aber er war zugleich energischer Fürsprecher tief greifenden Wandels, denn er war überzeugt, dass der Erhalt des Bewährten nur möglich ist, wenn auch das Gewohnte immer wieder in Frage gestellt wird und bei Bedarf reformiert wird. Herzog war ein hochbegabter Mann mit klugem Kopf, ein der Vernunft verpflichteter Intellektueller mit aufrichtigem Herzen und scharfer Zunge, aber auch mit Humor und Charme. Die Berlinerinnen und Berliner werden diesen bodenständigen und sympathischen gebürtigen Bayern nicht vergessen. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Angehörigen und Freunden.“

Herzog wurde 1999 Ehrenbürger von Berlin.

Foto: Roman Herzog, Karls-Preis-Verleihung 2012

Bildquelle: By Euku – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19475260

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