Juristische Niederlage für Charité Facility Management GmbH (CFM).

Auseinandersetzung um Aufsichtsrat – Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten nun juristisch durchgesetzt.

Die CFM hat in der Auseinandersetzung um die Beschäftigtenrechte bei der Bildung des Aufsichtsrats für das Unternehmen eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat am 30.12.2016 entschieden, dass die Beschäftigten und die Gewerkschaften im Aufsichtsrat der CFM ein größeres Gewicht bekommen müssen, als dies von der Geschäftsführung gewollt ist. Der Aufsichtsrat müsse so nach der Entscheidung des Gerichts nach dem „Mitbestimmungsgesetz“ gebildet werden und nicht nach dem „Drittelbeteiligungsgesetz“. Das Mitbestimmungsgesetz werde auf Unternehmen angewendet, die mehr als 2.000 Beschäftigte haben. Es sieht vor, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmandate von Belegschaftsvertreter/inne/n besetzt werde und die Gewerkschaften zwingend vertreten sein müssen.

Die CFM hatte die Schwelle von über 2.000 Beschäftigten bestritten, weil sie die ca. 600 Beschäftigten, die dauerhaft von der Charité an die CFM verliehen worden sind, nicht mitgezählt hat. Das Landgericht Berlin hat diese Auffassung nun ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen und der CFM auferlegt, die Belegschaft sowie die Gewerkschaften – wie gesetzlich vorgesehen – am Aufsichtsrat zu beteiligen.

Inzwischen hat die CFM jedoch ohnehin mehr als 2.000 Beschäftigte, die über einen CFM-Vertrag verfügen. Der Aufsichtsrat hätte also auch unabhängig von der Einbeziehung der Beschäftigten mit Charité-Vertrag nach Mitbestimmungsgesetz gewählt werden müssen.

Die CFM über sich:

„Wir, die Charité CFM Facility Management GmbH, arbeiten seit 2006 für die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Mit rund 2.800 Mitarbeitern verantworten wir alle nichtmedizinischen und nichtpflegerischen Dienstleistungen für unseren Auftraggeber: von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zentralsterilisation.“

„Die CFM hat sich mal wieder als die Bad Bank im Verantwortungsbereich des Landes Berlin erwiesen. Obwohl ihrer ohnehin schon schwachen Argumentation bereits die Grundlage entzogen war, hat die CFM es unbedingt auf ein Urteil angelegt. Es scheint hier nur noch um das Signal gegangen zu sein, dass man Gewerkschaft- und Belegschaftsrechte nicht kampflos gewährt. Das Geld, das mit diesem Verfahren verpulvert wurde, wäre besser in Lohnerhöhungen für die Beschäftigten angelegt gewesen“, erklärte der zuständige Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel von ver.di.

„Wir werden jetzt zügig auf die Einleitung von Aufsichtsratswahlen drängen und dann die Beteiligungsrechte im Gremium nutzen, um die Interessen der Belegschaft in der CFM mehr zur Geltung zu bringen“, so Kalle Kunkel.

Foto links: Kalle Kunkel, Verhandlungsführer ver.di

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin/dj

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