„Zeit“-Journalisten unterliegen mit Klagen gegen ZDF-Satire-Sendung.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) scheiterten der Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“, Josef Joffe, und der „Zeit“-Journalist Jochen Bittner mit einer Klage gegen die ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ (https://www.youtube.com/watch?v=eY6-KsduC2U&t=36m15s).

Aus dem Urteil des BGH vom 10.01.2017:

Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung „DIE ZEIT“. Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend. Die Beklagte strahlte am 29. April 2014 das Satireformat „Die Anstalt“ aus. Gegenstand der Sendung war ein Dialog zwischen zwei Kabarettisten, in dem es um die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten bei dem Thema Sicherheitspolitik ging. Die Kläger sind der Auffassung, im Rahmen dieses Dialogs sei die unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, sie seien Mitglieder, Vorstände oder Beiräte in acht bzw. drei Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist darüber hinaus der Auffassung, es sei der Wahrheit zuwider behauptet worden, er habe an der Vorbereitung der Rede des Bundespräsidenten vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014, über die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat, mitgewirkt.

Das Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Äußerungen verurteilt. Die vom Senat zugelassenen Revisionen haben zur Aufhebung der Berufungsurteile und zur Abweisung der Klagen geführt, weil das Berufungsgericht den angegriffenen Äußerungen einen unzutreffenden Sinngehalt entnommen hat. Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts haben die Kabarettisten die oben genannten Aussagen nicht getätigt, so dass sie nicht verboten werden können. Zur Erfassung des Aussagegehalts muss eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt. Dies zugrunde gelegt lässt sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage ist zutreffend.

Vorinstanzen:

LG Hamburg – Entscheidungen vom 21. November 2014 – 324 O 443/14 und 324 O 448/14

Hanseatisches OLG – Entscheidungen vom 8. September 2015 – 7 U 121/14 und 7 U 120/14

Realsatiriker Josef Joffe und Jochen Bittner scheitern auch am BGH

Markus Kompa

Bundesrichter setzen den ZEIT-Journalisten die Eselskappe auf

Der wohl peinlichste Presseprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte fand heute am Bundesgerichtshof seinen vorläufigen Höhepunkt. So entblödeten sich 2014 ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ZEIT-Autor Jochen Bittner nicht, das ZDF wegen ungenauer Darstellung einer in der Sache zutreffenden Kritik ausgerechnet durch Satiriker zu verklagen. Im Rahmen der Krim-Krise hatten Claus von Wagner und Max Uthoff in „Die Anstalt“ politischen Journalisten wie Joffe und Bittner massive Interessenkonflikte vorgeworfen.

Hier weiter lesen: https://www.heise.de/tp/news/Realsatiriker-Josef-Joffe-und-Jochen-Bittner-scheitern-auch-am-BGH-3592877.html

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