Kein Urteil, sondern eine Frechheit.

Ein Kölner Amtsrichter hatte wohl keine Lust auf die Urteilsbegründung – und kopierte einfach das vollständige Sitzungsprotokoll unter den Tenor. Das LG Köln ist entsetzt und hat sein „Urteil“ aufgehoben.

Ein Kölner Amtsrichter hat wegen eines „Urteils“ einen ordentlichen Rüffel vom Landgericht (LG) Köln kassiert. Der Amtsrichter hatte über den Fall eines 52 Jahre alten LWK-Fahrers zu entscheiden. Dieser hatte mit seinem Auto unter Einfluss von Alkohol und Drogen ein anderes Fahrzeug auf einem Parkplatz gerammt und dabei einen Jugendlichen verletzt, der sich hinter dem parkenden Auto vor ihm versteckt hatte. Wegen fahrlässigen Vollrauschs hatte ihn der Amtsrichter zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Hier weiterlesen: http://www.lto.de/recht/kurioses/k/lg-koeln-152-ns-59-15-richter-kopiert-sitzungsprotokoll-unter-tenor-urteil-aufgehoben/

Eine Antwort

  1. Äußerst bedenklich! Und das dann noch auf immerhin 140 Seiten! Kaum zu glauben …

    „Frechheit“? Vielleicht alles „entschuldbar“, wenn der Herr Amtsrichter während der StPO-Vorlesung bei § 267 Strafprozessordnung (= Urteilsgründe!) bedauerlicherweise „gefehlt“ und später bei seinem Referendariat diesbezüglich nicht „nachgearbeitet“ hat …

    RA & Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek, http://www.strafverteidiger-ostsee.de

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