BMFTR veröffentlicht zwei Förderrichtlinien zu „KI integrierender Wertschöpfung“
Mit einer KI-Offensive will das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Künstliche Intelligenz zur Anwendung in Handel, Handwerk und Industrie bringen. Das Ministerium hat zwei neue Förderrichtlinien zu „KI-integrierender Wertschöpfung“ veröffentlicht. Bis 2029 sollen 85 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Dazu erklärt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär:
„Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie zur Stärkung unserer Wirtschaft. In der Hightech Agenda Deutschland haben wir sie mit gutem Grund als erste der Schlüsseltechnologien genannt. Sie kann Unternehmen, Handwerk und Handel ganz neue Türen für Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit öffnen. Bis 2030 sollen zehn Prozent unserer Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaftet werden, so haben wir es in der HTAD festgelegt. Wir adressieren mit unserer KI-Offensive nicht nur die Industrie, sondern gezielt auch kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, auch das Handwerk. Es ist Zeit, das große Potential des innovativen Mittelstandes zu heben. KI kann Ressourcen schonen und innovative Lösungen voranbringen. Davon sollen alle profitieren.“
Hintergrund
Die Richtlinie „Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration“ (InProKI) verfolgt das Ziel, industrielle Prozesse zu optimieren und komplexe Systeme besser zu beherrschen. Es sollen Grundlagen für flexible, effiziente und resiliente Wertschöpfungssysteme geschaffen werden. Es geht um produktivitätssteigernde KI-Anwendungen für Produkte, Produktionssysteme und Produkt-Service-Systeme der nächsten Generation.
Mit der Richtlinie „KI-Module für Schlüsselfähigkeiten in Handwerk, Handel und Industrie“ (ModuS-KI) wird zusätzlich ein Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen gelegt, die vor besonderen Herausforderungen stehen, um vom Einsatz Künstlicher Intelligenz profitieren zu können. Sie verfolgt das Ziel, modulare KI-Lösungen zu entwickeln und Unternehmen passgenau zur Verfügung zu stellen. Mit beiden Förderrichtlinien wird ein Schwerpunkt auf den breiten Transfer in die Anwendung gelegt. Die Antragstellung ist jeweils bis zum 22.05.2026 möglich.
