Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS).

Die Bundesanwaltschaft hat seit heute Morgen (23. Juni 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Räumlichkeiten von fünf Beschuldigten in Baden-Württemberg (Filderstadt), Brandenburg (Potsdam) und Hessen (Landkreis Limburg-Weilburg) durchsuchen lassen. Weitere Durchsuchungen fanden bei insgesamt elf nicht-tatverdächtigen Personen in Bayern (Hof), Berlin, Brandenburg (Potsdam und Ostprignitz-Ruppin), Hessen (Limburg-Weilburg, Wetteraukreis), Nordrhein-Westfalen (Dortmund) und Schleswig-Holstein (Kreis Stormarn) statt. 

Gegen die Beschuldigten wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 StGB) ermittelt.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten als Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) nach Deutschland eingereist sind, um sich in Deutschland und Europa mit weiteren IS-Anhängern zu vernetzen und Gelder für die Vereinigung zu beschaffen. 

Festnahmen sind nicht erfolgt. Die heutigen Durchsuchungen dienten dazu, die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären. 

Für die Maßnahmen waren Beamte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der örtlichen Polizeikräfte der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Einsatz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*