Die Hamburger Steuerverwaltung warnt vor Phishing-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen.

Aktuell sind eine Reihe von Phishing-Mails im Umlauf, deren Absender angeblich die Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg ist und in denen eine demnächst beginnende Außenprüfung nach § 193 Abgabenordnung (AO) angekündigt ist. Wegen Einzelheiten zu geprüften Steuerarten und Prüfungszeiträumen wird auf eine angehängte Datei im pdf-Format verwiesen, bei der es sich allerdings um eine HTML-Datei handelt. Diese sollte nicht geöffnet werden. Betroffenen wird dringend geraten, solche Mails unmittelbar zu löschen und auch dann keine personenbezogenen Daten, Passwörter oder Zahlungsinformationen preis zu geben, wenn sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden.

Deutschlandweit werden Prüfungsanordnungen zu Außenprüfungen ausschließlich von den Finanzämtern und dort von den Betriebsprüfungsstellen versandt. Aus Gründen des Datenschutzes ist dies allerdings nicht durch unverschlüsselte Mail zulässig. Aktuell ergehen die Prüfungsanordnungen ausschließlich per Papierpost, enthalten die Steuernummer des zu prüfenden Betriebs und den Namen der prüfenden Person. Damit unterscheiden sich die amtlichen Prüfungsanordnungen in Form und Inhalt deutlich von den im Umlauf befindlichen Mails unbekannter Herkunft. In keinem Fall würde ein Finanzamt durch unverschlüsselte Mail zur Eingabe vertraulicher Informationen auffordern.

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