Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. September 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026 den syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. in Neuwied (Rheinland-Pfalz) durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festnehmen lassen.
Der Beschuldigte sei der Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung dringend verdächtig (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).
Im
Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen
Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe
von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu
unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die
Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich
insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle
Gruppierungen bekämpften.
Ibrahim A. gehörte in Syrien zunächst zu den staatlichen Streitkräften, schloss sich aber spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur an. Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Wenig später wurden sie hingerichtet. Dazu schoss ihnen der Beschuldigte aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.
