Ministerpräsident Wüst: „Gerade in einer Zeit, in der manche Debatten immer unerbittlicher geführt werden, will ich auf Kooperation statt Konfrontation setzen.“
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am heutigen Sonntag, 1. November 2026, das Amt des Bundesratspräsidenten übernommen. Zuvor hatte der Bundesrat ihn in der Sitzung der Länderkammer am Freitag, 16. Oktober 2026, einstimmig zum Präsidenten des Bundesrats gewählt. Er löst damit den Bremer Bürgermeister und Präsidenten des Bremer Senats Andreas Bovenschulte ab.

Die Bundesratspräsidentschaft wechselt turnusgemäß immer zum 1. November, wobei die Reihenfolge der Länder sich nach der Einwohnerzahl bestimmt. Nordrhein-Westfalen wird die Präsidentschaft des Bundesrates für das Geschäftsjahr 2026/2027 bis zum 31. Oktober 2027 wahrnehmen. Danach wechselt der Vorsitz turnusmäßig nach Bayern.
Das Motto der Bundesratspräsidentschaft von Nordrhein-Westfalen lautet „Gemeinsam verbunden“. Es soll verdeutlichen, dass Zusammenhalt wesentlich zur Stärke des Landes beiträgt.
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski wird ab dem 1. November 2026 der Vorsitzende der Europakammer des Bundesrates. Auch er wurde von der Länderkammer am 16. Oktober 2026 für das neue Geschäftsjahr gewählt. Der Vorsitz der Europakammer wechselt ebenfalls turnusgemäß zum 1. November nach der Länder-Reihenfolge, die auch für das Präsidium des Bundesrates gilt.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Deutschland war immer stark, wenn Bund und Länder eng zusammengearbeitet haben. Ich will am Verbindenden arbeiten, und das ist deutlich mehr als das, was uns trennt. Dazu gehört, dass wir zuhören, offen sind für den Anderen und im Gespräch miteinander bleiben. Das gilt in der Politik genauso wie im normalen Leben. Gerade in einer Zeit, in der manche Debatten immer unerbittlicher geführt werden, will ich auf Kooperation statt Konfrontation setzen. Die Länder sind gemeinsam verbunden, trotz ihrer Unterschiede. Einheit ist nie fertig. Man muss für sie arbeiten.“
Über die Aufgaben des Bundesratspräsidenten
Der Bundesratspräsident lädt zu den Plenarsitzungen des Bundesrates ein, leitet diese und notifiziert die Plenarbeschlüsse. Außerdem vertritt er den Bundesrat im In- und Ausland. Zudem empfängt er hochrangige internationale Delegationen im Bundesrat, insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten zweiter Parlamentskammern.
Daneben weist das Grundgesetz dem Bundesratspräsidenten eine besondere Aufgabe zu: Er hat laut Artikel 57 Grundgesetz die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist.
Über die Bundesratspräsidentschaft
Die Bundesratspräsidentschaft wechselt jedes Jahr zum 1. November. Damit beginnt das neue Geschäftsjahr der Länderkammer. Der Turnus beginnt gemäß der sogenannten Königsteiner Vereinbarung von 1950 mit dem Regierungschef oder der Regierungschefin des Landes mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern. So soll die Besetzung des Amtes unabhängig von wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen erfolgen. Der erste Präsident in der Geschichte des Bundesrates kam aus Nordrhein-Westfalen – es war Ministerpräsident Karl Arnold zwischen September 1949 und September 1950.
Zuletzt hatte Nordrhein-Westfalen den Vorsitz in den Jahren 2010/2011 in Person von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft inne.

Von 1949 bis 2000 hatte der Bundesrat seinen Sitz in der Bundesstadt Bonn.
Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin
