Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern.

Der Digitalverband Bitkom hat heute eine Studie zu Falschmeldungen beziehungsweise Fake News im Internet vorgestellt und eine differenzierte Debatte eingefordert. Er warnt vor vermeintlich einfachen und schnellen Lösungen, die rechtsstaatliche Prinzipien gefährden und das hohe Gut der Meinungsfreiheit in Frage stellen.

Dazu erklärte Lars Klingbeil, Sprecher der AG Digitale Agenda der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die heute vom Digitalverband Bitkom vorgelegte Studie belegt, dass es eine Zunahme von gezielten Falschmeldungen beziehungsweise Fake News insbesondere in den sozialen Netzwerken gibt. Die Studie bestätigt damit die Notwendigkeit der von der SPD angestoßenen Debatte zum Thema Fake-News.

Bei der Diskussion zum Umgang mit gezielten Falschinformationen oder Hassrede geht es nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern ausschließlich um die Frage, wie mit rechtswidrigen Inhalten umgegangen werden soll. Bereits nach geltendem Recht müssen rechtswidrige Inhalte von den Betreibern von Online-Plattformen gelöscht werden, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Bisherige Maßnahmen und zugesagte Selbstverpflichtungen der Unternehmen sind jedoch nicht ausreichend. Es gibt erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts. Geeignete Lösungsvorschläge macht der Bitkom dabei nicht.

Betreiber müssen deshalb verpflichtet werden, eine zustellfähige Anschrift in Deutschland und ein effektives Beschwerdemanagement vorzuhalten. Nur so sind sie in der Lage, geltendes Recht einzuhalten. Angesichts der Reichweite der sozialen Netzwerke muss sichergestellt sein, dass Beschwerden und Hinweise unverzüglich bearbeitet und offensichtliche Rechtsverletzungen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut. Gegen die Verbreitung von rassistischer Hetze, Verunglimpfungen oder sonstige strafbare Äußerungen muss vorgegangen werden. Es geht um die Durchsetzung des geltenden Rechts und um die Verfolgung von Rechtsverletzungen, auch in den sozialen Netzwerken. Dabei müssen die durch das Grundgesetz definierten Schranken der Meinungsfreiheit und die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Abwägung von Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte auch der Maßstab für die Beurteilung von Aussagen in den sozialen Netzwerken sein.“

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