Einheit auch im Rentenrecht?

Ost-West-Angleichung bis 2025 vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Angleichung der Ost- an die Westrenten verabschiedet. Dazu erklärte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Mit dem Entwurf wird die Deutsche Einheit nun auch im Rentenrecht verwirklicht. Das neue Gesetz bringt uns bis 2025 eine vollständige Renteneinheit der Ost- und Westrenten. Vergleichsdebatten zwischen West und Ost erledigen sich dadurch endlich.

Die schrittweise Angleichung beginnt im kommenden Jahr. Wir heben den Rentenwert der Ostrenten an und im Gegenzug dazu nehmen wir die Höherbewertung der Ostrenten schrittweise zurück. So bauen wir Unterschiede ab und erreichen mittelfristig einen einheitlichen Rentenwert für Ost und West.

Es ist gut, dass unser Vorschlag aufgegriffen wurde, die Stufen der Anpassung etwas zu entzerren. Das senkt die Kosten erheblich. Die Löhne werden sich in dieser Zeit ohnehin weiter angleichen. Auch dadurch werden die Kosten sinken.“

Endlich gleichen wir die Rentensysteme in Ost und West an

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung des Bundeskabinetts über das Rentenüberleitungsabschlussgesetz. „Mit der schrittweisen Angleichung des Rentenwerts bis 2025 schaffen wir endlich ein einheitliches Rentensystem für ganz Deutschland“, heißt es in einer Presseerklärung.

Dazu erklärte Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Bundestag:

„Was lange währt, wird endlich gut. 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution werden wir 2025 endlich ein einheitliches Rentenrecht haben. Mit dem einheitlichen Rentenwert in Ost und West schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke und anerkennen die Lebensleistung vieler Ostdeutscher.

Ausdrücklich festzuhalten ist, dass von der schrittweisen Angleichung des Rentenwerts die Rentner sowie sehr viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland profitieren. Wir begrüßen es, die Umwertung der ostdeutschen Löhne bis 2025 beizubehalten. Dies schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Generationen.

Wichtiges Ziel bleibt für uns die Lohnangleichung zwischen Ost und West. Gleiche Leistung muss auch gleich entlohnt werden. Höhere Löhne führen zu höheren Rentenansprüchen.

Ein Wermutstropfen bleibt, dass die Rentenangleichung teilweise aus Beitragsmitteln bezahlt werden wird. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müsste.

Wir danken Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für ihren unermüdlichen Einsatz für diese Einigung. Ihre Hartnäckigkeit gegen Widerstände aus der Union hat sich ausgezahlt. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit einen weiteren zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um. Gesagt. Getan. Gerecht.“

Nahles‘ Rentenreformen – zu wenig und zu langsam

„Die Reform der Erwerbsminderungsrente ist vom Ansatz her richtig, greift aber viel zu kurz. Was die Koalition künftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern anbietet, ist viel zu wenig. Wer heute schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht, geht sogar komplett leer aus. Die Angleichung der Ostrenten in sage und schreibe sieben Schritten vorzunehmen, ist eine Verhöhnung der Betroffenen. Das dauert viel zu lange“, kommentierte Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die LINKE im Bundestag, die heutigen rentenpolitischen Beschlüsse des Bundeskabinetts.

Bartsch weiter: „Die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner werden von Union und SPD bis Juli 2025 vertröstet, während die ostdeutschen Beschäftigten durch den Wegfall der Umrechnung bald drastische reale Kürzungen werden hinnehmen müssen. Es darf nicht dazu kommen, dass künftige Rentnerinnen und Rentner im Osten für die katastrophale Lohnentwicklung bestraft werden. Nach wie vor liegen die Löhne und Gehälter von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten dort im Schnitt 24 Prozent unter denen im Westen. Deshalb fordern wir eine sofortige Angleichung der Rentenwerte und ein Festhalten an der Umrechnung der ostdeutschen Löhne – bis wir endlich gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt haben.“

Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt: „Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente liegt heute bei 717 Euro, der anerkannte Grundsicherungsbedarf der Betroffenen jedoch bei 769 Euro. Im kommenden Jahr bekommen Neurentnerinnen und -rentner gerade einmal 4,50 Euro mehr. Erst im Jahr 2025 werden 50 Euro mehr im Monat erreicht und selbst dann werden die Wenigsten real davon profitieren. Die große Mehrheit der zukünftigen kranken Rentnerinnen und Rentner wird weiter auf die Grundsicherung angewiesen bleiben und von dem Geld nichts sehen, während die heutigen komplett leer ausgehen. DIE LINKE fordert deshalb die Abschaffung der Abschläge von durchschnittlich 85 Euro, und zwar auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Dann wären die Erwerbsminderungsrenten zwar immer noch nicht armutsfest, aber viele Betroffene wären nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen.“

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