Sinnvolle Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung?

EAÜ

„Nicht erst der schreckliche Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat uns gezeigt, dass es auch bei uns in Deutschland terroristische Gefährder gibt, die Anschläge in Deutschland planen. Nun dürfen wir nicht überreagieren, aber dort, wo es tatsächlich Schutzlücken gibt, und dort, wo das Instrumentarium der Sicherheitsbehörden nicht ausreicht, müssen wir, nach dem Grundsatz von Helmut Schmidt handeln: Wir müssen trotz unseres Zornes, einen kühlen Kopf behalten“, erklärte heute Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Fechner weiter:

„Um extremistische Straftäter besser überwachen zu können, erweitern wir deshalb den Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Zukünftig kann Straftätern die sogenannte Fußfessel auferlegt werden, die wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Dieser Personenkreis der extremistischen Straftäter müssen wir besser kontrollieren, wenn wir Anschläge verhindern wollen.

Der große Vorteil der Fußfessel besteht darin, dass eine gerichtliche Weisung an extremistische Straftäter, bestimmte Orte wie etwa Flughäfen, Großveranstaltungen oder Bahnhöfe nicht zu besuchen, dadurch überwacht werden kann. Wenn gegen diese Weisung verstoßen wird, meldet dies die Fußfessel sofort und die Polizei kann sofort eingreifen.

Angesichts der Bedrohungslage ist diese maßvolle Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Anschlägen.“

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