Bayerischer Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für Freiheitsrechte.

Geplantes Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen schieße über das Ziel hinaus – Freiheitsrechte von „Normalbürgern“ seien gefährdet.

Aufgrund der islamistischen Anschläge in Deutschland im letzten Jahr hat der Ministerrat am 21.02.2017 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen (abrufbar unter: https://www.innenministerium.bayern.de/ser/gesetzentwuerfe (externer Link) auf den Weg zu bringen.

Zu diesem Gesetzentwurf, der u.a. auch Regelungen zur Einführung einer elektronischen „Fußfessel“ enthält, hat sich der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, kritisch gegenüber der Bayerischen Staatsregierung geäußert.

Große Sorge bereite ihm, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht. „Dies birgt die Gefahr, dass das geplante Gesetz, das eigentlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, am Ende in erster Linie in die Freiheitsrechte der „Normalbürger“ eingreift und damit über das Ziel hinaus schießt“.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.

 

Eine Antwort

  1. Zutreffende Sorge des bay. Datenschutzbeauftragten!!

    (Sehr) bedenklich, dass man bei dieser Gesetzesvorlage in einem Bundesland derart die EF/EAÜ quasi „missbraucht“, nur um der Bevölkerung – im Wahljahr! – im Wege einer Art politischen Aktionismus den Eindruck zu vermitteln versucht, man kümmere sich staatlicherseits wirklich und effektiv um die Sicherheit im Lande, wobei etwaige „Kollateralschäden“ und Eingriffe in Grundrechte der „Normalbürger“ scheinbar völlig gleichgültig sind … Ganz abgesehen, von dem enormen finanziellen und personellen Aufwand u. a. auch bei den Polizeibehörden, wenn es wirklich bei dem sogenannten „Gefährder“ zu einem Einsatz der EF/EAÜ kommen solle …

    RA & Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek, http://www.strafverteidiger-ostsee.de

    EF/EAÜ: elektronische Fußfessel / elektronische Aufenthaltsüberwachung

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