Landgericht Würzburg – Flüchtling scheitert mit Klage gegen Facebook.

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Der syrische Flüchtling Anas Modamani unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk. Nun muss er weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Von: Achim Winkelmann

Stand: 07.03.2017 |Bildnachweis

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.

Modamani mit Merkel

Der Syrer Anas Modamani sah sich durch die Verwendung des Bildes, das ihn und Kanzlerin Angela Merkel zeigt, verleumdet. Mehrfach wurde ihm zu Unrecht in dem sozialen Netzwerk die Beteiligung an Terroranschlägen und Straftaten unterstellt. Dass diese Postings den Tatbestand der Verleumdung erfüllen, darüber waren sich zum Prozessauftakt vor vier Wochen alle Beteiligten einig. Facebook bestreitet aber eine redaktionelle Verantwortung. Noch immer seien die beanstandeten Seiten erreichbar, sagt Modamanis Anwalt Chan-jo Jun aus Würzburg.

Facebook-Statement zum Urteil

Facebook-Icon

„Wir möchten zunächst noch einmal betonen, dass wir sehr gut verstehen, dass dies für Herrn Modamani eine schwierige Situation ist. Bezogen auf das Urteil freut es uns, dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren. Wir haben schnell den Zugang zu Inhalten blockiert, die uns vom rechtlichen Vertreter Herrn Modamanis korrekt gemeldet wurden. Wir werden auch weiterhin auf alle rechtmäßigen Meldungen von Herrn Modamanis Rechtsvertretern eingehen. In Bezug auf Inhalte, die Menschen auf unserer Plattform teilen, halten wir uns weiterhin an unsere Verpflichtungen gemäß deutschen Rechts.“

Ein Facebook-Sprecher

Facebook sieht Forderungen als nicht erfüllbar

Die Anwälte von Facebook hielten die Forderungen des Flüchtlings und seines Anwalts von vornherein für nicht erfüllbar. Dem sozialen Netzwerk zufolge sei das generelle Finden und Löschen eines bestimmten Bildes technisch gar nicht möglich. Dafür benötige man eine Wundermaschine.

Würzburger Anwalt gibt auf

Anwalt Chan-jo Jun

Modamanis Anwalt Chan-jo Jun sagte, das Gericht habe sich mit seiner Entscheidung in den Grenzen des Rechts bewegt, das älter als das soziale Netzwerk sei. Gesellschaft und die Politik müssten nun entscheiden, ob sie weiterhin hinnähmen, dass Facebook machen kann, was es wolle. „Wenn nicht, dann brauchen wir neue Gesetze“, sagte Jun. In diesem Eilverfahren habe man lernen können, wie die derzeitigen Gesetze auf moderne Sachverhalte reagierten. Jun kündigte außerdem an, Modamani in einem Hauptsacheverfahren nicht weiter zu vertreten.

Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken:

Grundsätzlich gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Rechte und Pflichten der analogen Welt gelten auch in den sozialen Netzwerken weiter. Das bedeutet beispielsweise, dass die Privatsphäre anderer Menschen zu achten ist, das gilt insbesondere für das Recht am eigenen Bild. Wer ein Foto von jemanden in Netz stellt, der muss in der Regel erst einmal nachfragen, streng genommen ist es beispielweise auch nicht gestattet einfach so Partyfotos seiner Freunde und Bekannten auf Facebook zu posten. Faustregel: Je peinlicher der Schnappschuss, je intimer das Bild, umso wichtiger ist es, vorher die Erlaubnis der abgebildeten Personen einzuholen. Wer Bilder von sich im Netz findet, hat einen Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Dabei muss man nicht gleich einen Anwalt engagieren, sondern sollte zunächst den Inhaber des Facebook-Profils anschreiben, eine Frist setzen und um Entfernung der entsprechenden Bilder bitten.

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