Recht konsequent anwenden.

Ratifizierung der Istanbul-Konvention rückt näher – „frauenpolitischer Meilenstein“.

 

Zum Beschluss des Bundeskabinetts über das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention am 8. März 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

„Der 8. März 2017 ist für die Frauen in Deutschland ein historischer Tag. Das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Damit ist eine Ratifizierung der Istanbul Konvention durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch vor dem Sommer möglich.

Dies haben wir auch dem Bündnis „Nein heißt Nein“ zu verdanken.

Deutschland hat das Übereinkommen des Europarates über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (so genannte Istanbul-Konvention) bereits im Jahr 2011 gezeichnet. Sechs Jahre später wird der Vertrag, der zum ersten Mal Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte definiert, nun endlich auch in nationales Recht umgesetzt.

Die letzten Voraussetzungen für die Ratifizierung wurden mit der Reform des Sexualstrafrechts erfüllt. Der von der Istanbul Konvention geforderte Grundsatz „Nein heißt Nein“ ist nun in deutsches Recht implementiert. Bei einer Vergewaltigung kommt es nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau wehrt – das Nein einer Frau reicht aus.

Damit haben wir die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gestärkt.

Nach der Ratifizierung kommt es darauf an, dass das Recht konsequent angewandt wird. Deshalb fordern wir eine Fortbildungsverpflichtung für Angehörige von Justiz, Ermittlungsbehörden und Polizei. Nur wenn Gewalt gegen Frauen erkannt wird, kann sie auch bekämpft und geahndet werden. Nur so können gewaltbetroffene Frauen und Mädchen geschützt werden. Außerdem fordern wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Frauen und Mädchen – unabhängig von Einkommen oder Aufenthaltsstatus. Deshalb müssen vorhandene Lücken im Hilfesystem geschlossen und die Finanzierung sichergestellt werden.“

 

Istanbul-Konvention: Bundesregierung muss weitere Schritte gehen

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung  geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.“

Hintergrund:

Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

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