Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Die Neuregelungen treten am 15. Mai 2023 in Kraft.
Ausgangspunkt für die Änderungen waren Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren mutmaßliches Mitglied nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts unter anderem auch die ehemalige „AfD“- Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann gewesen sein soll, sowie Störungen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“.
Die
Neuregelung betrifft im Wesentlichen folgende Bereiche:
• Weitere Personengruppen werden verpflichtet, vor Zugang in
die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen.
• Stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen
der Inhaberinnen und Inhaber von Bundestagsausweisen an den Eingängen werden
ermöglicht.
• Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen
Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als
einem Jahr haben, sollen nunmehr jährlich wiederholt werden.
• Auch Abgeordnete werden grundsätzlich verpflichtet, ihre
Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen, um die Arbeit des
Pfortenpersonals zu erleichtern.
• Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete wird
innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt. Diese erhalten
zukünftig auf Antrag und nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle
Wahlperiode.
• Die Kontrollen vor Einfahrt in das Unterirdische
Erschließungssystem werden intensiviert.
• Regelungen über Einschränkungen beim Aufenthalt bestimmter
Personengruppen im Plenarbereich Reichstagsgebäude während laufender
Plenarsitzungen werden in die Zugangs- und Verhaltensregeln aufgenommen.