Potsdam – Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat gestern (19. Dezember) seine vorgestrige Entscheidung mitgeteilt, mit der ein Eilantrag der Mitglieder der „AfD“-Landtagsfraktion gegen Festlegungen im Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie gegen § 18a Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) abgelehnt wurde. Eine Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht ergangen. Mit dem Eilverfahren hatte die „AfD“-Landtagsfraktion die vorläufige Außervollzugsetzung der entsprechenden Regelungen beantragt. Das lehnte das Landesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 18. Dezember ab.
Dazu erklärte Finanzminister Robert Crumbach gestern in Potsdam, dass es nun gelte, die Entscheidung genau zu analysieren: „Die heutige Entscheidung bedeutet, dass der Haushalt zunächst so wie beschlossen weiter umgesetzt wird. Es ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind sehr komplex und werden durch das Landesverfassungsgericht beantwortet werden. Dieser Entscheidung werden wir selbstverständlich nicht vorgreifen, sondern wir werden sie akzeptieren.“
