Amri sei kein Einzeltäter gewesen.

Abschlussbericht zum Amri-Untersuchungsausschuss übergeben.

Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seinen Abschlussbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble übergeben. Der Bericht soll Versäumnisse im Bereich der Sicherheitsbehörden des Bundes sowie der föderalen Sicherheitsarchitektur aufzeigen und die Ermittlungen nach dem Anschlag würdigen.

Fritz Felgentreu, Obmann der SPD-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) dazu:

„Anis Amri war kein Einzeltäter, sondern Teil eines Netzwerkes. Wahrscheinlich erfolgte seine Radikalisierung während seiner Haft in Italien und er kam bereits mit der Absicht nach Deutschland, die Ziele des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu befördern. Dabei schwankte er zwischen der Ausreise zum IS und einem Anschlag in Deutschland. Noch während der Tat war Amri mit seinem Mentor Moadh Tounsi („@Moumou1“) vom IS in Libyen über einen Telegram-Chat in Kontakt. Wie Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt sieht die SPD-Fraktion ihn als Mittäter an.

Viele Sicherheitsbehörden hätten Amri wahrscheinlich im Vorfeld stoppen können und haben ihre Chance dazu jeweils verpasst. Aus Sicht der SPD-Fraktion stehen drei Problembereiche bei der Bearbeitung des Falles im Vorfeld des Anschlages im Vordergrund:

Die Überlastung der mit islamistischen Gefährdern befassten Sicherheitsbehörden infolge der enormen Zuwanderung aus Syrien, Afghanistan und Irak in den Jahren 2015/2016. Die mangelhafte Kooperation der Behörden in der zentralen Schnittstelle der föderalen Sicherheitsarchitektur: dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Im Idealfall fließen hier die Informationen von Polizei und Nachrichtendiensten sowie von Behörden des Bundes und der Länder zusammen und es erfolgt eine strategische Abstimmung des Vorgehens. Sowie die Fehleinschätzung der von Amri ausgehenden Gefahr und das passive Verhalten der Bundesbehörden BKA, BND und vor allem des Verfassungsschutzes, das zu überprüfen versäumte, ob es den Fall übernehmen sollte, nach dem die Polizeibehörden mit ihrem Latein am Ende waren.

Während der Ausschuss im Vorfeld erhebliche Defizite bei der Fallbearbeitung festgestellt hat, fällt die Bewertung des Handelns der Behörden nach dem Anschlag wesentlich positiver aus. Die größten Mängel in dieser Phase stellte der Ausschuss leider bei der Betreuung von Opfern und Angehörigen fest. In der Zwischenzeit wurde die Betreuung durch feste Ansprechpartner, die Opferbeauftragten des Bundes, der Länder sowie der Justiz erheblich verbessert. Auch die Kooperation im GTAZ und bei der Abschiebung von Gefährdern wurde gestärkt.

Weit über drei Jahre hat sich der Untersuchungssauschuss mit der Aufklärung des islamistischen Terroranschlages auseinandergesetzt. Der Bundestag hat mit einer großen Anstrengung alles in seiner Macht Stehende getan, um der Verantwortung gegenüber den Verletzten und den Angehörigen von Opfern des Anschlags gerecht zu werden und den Schutz der Bevölkerung zu verbessern.“

Foto: Fritz Felgentreu

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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