Hamburger Unternehmen berichten über irreführende Schreiben, die nach der Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen von Dritten verschickt werden. Die Briefe sind so aufgemacht, dass der Eindruck entstehen kann, es handele sich um Kostenrechnungen von offizieller Stelle für einen Eintrag in das Handels- oder Vereinsregister. Die Sendungen werden so verschickt, dass sie den Adressaten kurz nach der Veröffentlichung der Eintragung im Internet, aber vor der Kostenrechnung der Justizkasse erreichen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die Empfänger solcher Schreiben den geforderten Betrag in der Annahme zahlen, es handele sich um Kosten, die für eine Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister entstehen.
Tatsächlich entpuppen sich die Schreiben bei genauem Lesen als Angebote, die bereits veröffentlichten Unternehmensdaten in weitere, privat betriebene Datenbanken aufzunehmen. Dafür wird ein im Voraus zu entrichtendes Entgelt gefordert, das teilweise weit über den Kosten des Registergerichts liegt. Die Gebühr für die erstmalige Eintragung einer GmbH liegt etwa bei € 150,00, die Gebühr für die Eintragung eines neu gegründeten Vereins liegt bei € 75,00, von deren Zahlung gemeinnützige Vereine sogar befreit werden. Die Namen der Veröffentlichungsdienste sind so gewählt, dass sie dem geschützten Begriff „Handelsregister“ ähneln. Gewerbetreibende oder Vereine, die nach einer Anmeldung zum Handels- oder Vereinsregister derartige Schreiben erhalten, sollten deren Inhalt genau prüfen. Kostenrechnungen für die Eintragung in ein beim Amtsgericht Hamburg geführtes Register und für die Bekanntmachung der Eintragung werden ausschließlich von der Justizkasse Hamburg ausgestellt; Zahlungsempfänger ist die „Kasse.Hamburg“ mit einer deutschen Kontoverbindung bei der Deutschen Bundesbank Hamburg.