Letzte Woche Donnerstag ging
eine 19-Jährige in eine Drogerie in der Gifhorner Innenstadt, verließ sie
jedoch wieder ohne etwas zu kaufen. Dabei vergaß sie ihr Portemonnaie, dass sie
im Markt in einen Einkaufskorb gelegt und diesen an den Kassen in den Ständer
gestellt hatte. Erst wieder zu Hause angekommen bemerkte sie das Fehlen und
ging erneut zur Drogerie um nachzufragen, ob die Geldbörse dort gefunden worden
sei. Dies verneinte ihr die Filialleiterin, sodass die junge Frau die
Polizeidienststelle aufsuchte um eine Verlustanzeige zu erstatten.
Die Beamten sichteten mit der Filialleiterin das Videomaterial des Marktes und
konnten den angezeigten Sachverhalt bestätigen, die Frau hatte ihre Geldbörse
in dem Korb vergessen. Diese wurde auch durch eine Angestellte gefunden aber
nicht an die Filialleiterin ausgehändigt oder anders gesichert.
Daraufhin erwirkten die Beamten über die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Hildesheim einen Durchsuchungsbeschluss und fuhren zur Wohnanschrift der Angestellten. Diese machte auf Vorhalt einen sichtlich nervösen Eindruck und versuchte in einem unbeobachteten Moment offensichtlich etwas in einer Kammer der Wohnung zu verstecken, was jedoch nicht unbemerkt blieb. Nach Bekanntgabe des Durchsuchungsbeschlusses ging die Frau wieder in die Kammer und holte das Portemonnaie hervor. Auch das Geld, immerhin über 800 Euro, händigte sie aus. Dieses hatte sie schon aus der Geldbörse entnommen und im Wohnzimmer gelagert.
Anschließend konnte die Verliererin ihr Portemonnaie samt Inhalt wieder in Empfang nehmen. Die 47-Jährige Angestellte hingegen muss sich nun einem Strafverfahren wegen Unterschlagung stellen.
Fotoquelle: By Quadell – Self-published work by Quadell, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=248083