Die Bundesanwaltschaft hat am 23. März 2026 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen die deutsche Staatsangehörige Daniela K. erhoben.
Die Angeschuldigte ist des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten und vollendeten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des erpresserischen Menschenraubs und des besonders schweren Raubes in Mittäterschaft (§ 211 Abs. 2, § 311 Abs. 1 a. F., § 239a Abs. 1, §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Daniela K. gehörte der sogenannten dritten Generation der terroristischen Vereinigung „Rote Armee Fraktion“ („RAF“) an und beteiligte sich in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 an drei Anschlägen der „RAF“:
Am Morgen des 25. Februar 1990 versuchte die Angeschuldigte als Teil der „Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth“, vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank AG in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Hierzu stellten Mitglieder des Kommandos einen mit Doubletten-Kennzeichen versehenen PKW VW Golf im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 45,05 Kilogramm Sprengstoff. Am Einbau des Sprengstoffs hatte Daniela K. mitgewirkt. Im Falle einer Detonation hätte die Druckwelle den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten. Eine Explosion unterblieb nur deshalb, weil die Zündvorrichtung versagte.
Am Abend des 13. Februar 1991 verübte Daniela K. zusammen mit anderen „RAF-Mitgliedern“ als „Kommando Vincenzo Spano“ einen Schusswaffenanschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg. Die Angeschuldigte feuerte gemeinsam mit zwei weiteren Schützen von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab. Mindestens 57 Projektile trafen die Botschaft. Durch die Schüsse wurden zwanzig Personen unmittelbar gefährdet.
In den frühen Morgenstunden des 27. März 1993 führte das „RAF-Kommando“ „Katharina Hammerschmidt“ einen Sprengstoffanschlag auf die neu gebaute, aber noch nicht mit Gefangenen belegte Justizvollzugsanstalt Weiterstadt aus. Zu dem Kommando zählte auch Daniela K.. Mitglieder der Gruppe überstiegen die Anstaltsmauer und überwältigten unter Vorhalt einer Maschinenpistole das Wachpersonal sowie einige Vollzugsdienstanwärter. Die Opfer wurden gefesselt und in einem VW-Transporter vom Anstaltsgelände gebracht. Dabei nahmen Mitglieder des Kommandos einem Geschädigten Fahrzeugschlüssel und Geldbörse ab. Später zündete das Kommando in der Justizvollzugsanstalt mehrere Sprengsätze, wobei Daniela K. daran mitgewirkt hatte, die Sprengladungen anzubringen. Durch die Detonation entstand an dem Verwaltungsgebäude sowie an drei Zellengebäuden ein Gesamtschaden von 123 Millionen DM (etwa 63 Millionen Euro).
Daniela K. wurde am 26. Februar 2024 festgenommen und befindet sich weiterhin auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden in Untersuchungshaft. Für einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ist Überhaft notiert (vgl. Pressemitteilung Nr. 6 vom 7. März 2024).
