Die Bundesanwaltschaft hat am 7. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den jemenitischen Staatsangehörigen Hussein H. erhoben.
Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, als Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 105 ff. JGG) gewesen zu sein.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die
„Huthi-Bewegung“ ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung.
Ihr erklärtes Ziel ist die Stärkung und Ausweitung ihrer Machtposition im Jemen
und die Vernichtung Israels. Hierfür begeht sie militärische Angriffe innerhalb
des Jemen, in Saudi-Arabien, Israel und im Roten Meer. Seit dem 7. Oktober 2023
nahm die „Huthi-Bewegung“ als Teil der von Iran gesteuerten „Achse des
Widerstands“ durch Raketen- und Drohnenangriffe an der von der HAMAS
initiierten Terroroperation „Al-Aqsa-Flut“ gegen Israel teil. Zudem geht sie
mit vielfältigen terroristischen Angriffen gegen zivile Handelsschiffe im Roten
Meer vor und verschleppt oder tötet die Besatzungsmitglieder.
Hussein H. schloss sich im Oktober 2022 im Jemen der „Huthi-Bewegung“ als
Mitglied an. Zunächst nahm er an einer ideologischen Schulung teil, auf die ein
dreimonatiges militärisches Training folgte. Anfang 2023 war er für kurze Zeit
als bewaffneter Kämpfer für die Vereinigung an Gefechten in der jemenitischen
Provinz Mareb beteiligt.
Hussein H. wurde am 22. Mai 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 32 vom 22. Mai 2025).
