Anklage vom Winde verweht.

Berliner Gericht verteidigt Recht auf Furzen.

Ein Berliner wurde mit 900 Euro dafür bestraft, weil er während einer routinemäßigen polizeilichen Identitätskontrolle im Februar 2016 zweimal gefurzt hatte. Am Dienstag legte er Einspruch gegen die Strafmaßnahme ein.

Der Angeklagte Christoph S. soll zweimal in der unmittelbaren Nähe einer Polizistin gefurzt haben. Ihr Gruppenleiter sah die Ehre seiner Kollegin dadurch verletzt und verhängte eine Geldstrafe über den Delinquenten. Anfang dieses Jahres bekam dieser den Bezug habenden Bescheid zugestellt. Christoph wollte sich damit nicht abfinden und sein Recht auf freies Entweichen seiner Darmwinde schützen. Der Anwalt des Pupsers sagte der „taz“, sollte das Gericht die Anklage zulassen, wäre dies ein Akt behördlichen Versagens. Die Anhörung dauerte tatsächlich nur…

Quelle und weiterlesen: https://deutsch.rt.com/newsticker/57001-berliner-gericht-verteidigt-recht-auf-furzen/

Eine Antwort

  1. Det Schild hab icke im Jrunewald jesehen und nen Wachtmeester jefragt, wat de soll und der hat mir jesacht, det is een Vabotsschild und bedeutet, det man nich in den Wald scheißen darf.

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