Anklage wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des Mordes, versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdullah A. H. H. stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren ein. Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Der Angeschuldigte handelte dabei aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus. Die beiden Tatopfer hatte er ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen.

Der Angeschuldigte wurde am 20. Oktober 2020 vorläufig festgenommen. Er befindet sich seit dem 21. Oktober 2020 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden und seit dem 10. November 2020 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage. Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren am 21. Oktober 2020 an sich gezogen (vgl. Pressemitteilung Nr. 45 vom 11. November 2020).

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