Anklage wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Jens F.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Jens F. arbeitete für ein Unternehmen, das in der Vergangenheit wiederholt vom Deutschen Bundestag beauftragt worden war. Gegenstand der jeweiligen Aufträge war die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten in den durch den Bundestag genutzten Liegenschaften. Vor diesem Hintergrund hatte der Angeschuldigte Zugriff auf PDF-Dateien mit den Grundrissen der vorgenannten Liegenschaften.

Spätestens in der Zeit von Ende Juli 2017 bis Anfang September 2017 entschloss sich der Angeschuldigte aus eigenem Antrieb dazu, die Informationen über die Liegenschaften des Deutschen Bundestages an russische Nachrichtendienste weiterzugeben. Hierfür fertigte er einen Datenträger mit den entsprechenden PDF-Dateien und übersandte ihn an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin, der hauptamtlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig ist.

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