Antrag zu „AfD“-Verbotsverfahren vorgelegt.

Inneres und Heimat/Antrag.

Berlin: (hib/STO). Eine Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien hat einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Alternative für Deutschland’“ (20/13750) vorgelegt. Danach soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragen, festzustellen, dass die „AfD“ verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die „AfD“ von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.

Zugleich soll das Parlament der Vorlage zufolge die Bundesregierung und die Landesregierungen auffordern, „durch ihre Nachrichtendienste unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken und dem Deutschen Bundestag den Zustand der strikten Staatsfreiheit nach dessen Eintritt zu versichern“. Unabhängig von einer solchen ausdrücklichen Versicherung soll der Bundestag „mit Ablauf von zwei Monaten nach seiner Beschlussfassung von einer erfolgreichen Herstellung des Zustands der strikten Staatsfreiheit“ ausgehen.

In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, nach Grundgesetz-Artikel 21 Absatz 4 allein beim Bundesverfassungsgericht liege. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, seien Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.

„Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die „AfD“ bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist“, heißt es in der Begründung weiter. Danach soll der Bundestag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der „AfD“ anstrengen, „um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen“,

Vorgeworfen wird der „AfD“ in der Begründung unter anderem, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wenden. So würden die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot „durch die „AfD“, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“.

Die Kampagne Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die Antragseinbringung für ein AfD-Verbot im Bundestag und fordert die Abgeordneten auf, für ein Verbot zu stimmen.                                       

 14.11.24

Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die gestrige Einbringung des Antrags zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Bundestag. Die Einbringung ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der Demokratie.

„Alle Abgeordneten, die die Demokratie und Menschenrechte schützen wollen, sollten unbedingt für das Verfahren stimmen,“ erklärt Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne. „Alle Abgeordneten, die Bedenken haben, dem Antrag zuzustimmen, sollten sich zumindest enthalten und somit die Einleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht blockieren. Die Bedrohung durch die AfD ist keine Frage der Parteipolitik – es geht um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung.“ ergänzt Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne.

Ein Verbot der AfD ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch dringend notwendig. Ereignisse wie die gezielte Blockadepolitik der AfD im Thüringer Landtag, die Vorfälle im Kreistag Bautzen und die vielfachen personellen Überschneidungen mit der gewaltbereiten und terroristischen, extrem rechten Szene zeigen deutlich, dass die Partei die demokratische und freiheitliche Gesellschaft aktiv angreift, sobald sie die Möglichkeit dazu hat.

Die Kampagne vereint eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung aus antifaschistischen Organisationen, Gewerkschaften, Aktivist*innen und vielen engagierten Bürger*innen, die gemeinsam gegen die rechte Bedrohung eintreten. In den letzten Monaten haben zahlreiche Menschen an Aktionen teilgenommen, sich in regelmäßigen Mitmach-Calls informiert und über das Abgeordneten-Tool auf der Webseite der Kampagne Bundestagsabgeordnete direkt angeschrieben, um sich für ein Verbot einzusetzen. Die Resonanz ist deutlich: Die Menschen fordern, dass die Politik entschlossen handelt und die Demokratie schützt.

Die „AfD-Verbot jetzt!“-Kampagne ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, ein klares Signal für den Schutz unserer Demokratie zu setzen und mit breiter Mehrheit für den nun eingebrachten Antrag zu stimmen, damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beginnen kann.

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