4 Antworten

  1. Was für ein Wunder! Das Kammergericht gibt einem Inhaftierten Recht, muss man sich jetzt Gedanken machen um dieses Rechtssystem oder war das nur ein Versehen?
    Wenn in einer JVA jemand seine Rechte kennt und selber vertritt, ist er natürlich klar sofort ein Querulant; das kommt meist von etwas geistig minderbemittelten Justizangestellten, die der Meinung sind, sie haben immer Recht. Aber eigentlich hoffnungslos überfordert sind, wenn Inhaftierte nicht nur ihre Rechte kennen, sondern böser Weise auch noch vertreten und sich artikulieren können, das überfordert so eine arme Beamtenseele schon mal. Und schon ist man ein Querulant, was natürlich auch seine Vorteile hat, die liebe Beamtenschaft lässt dann schon mal Vorsicht walten – müssen sie sich doch bei Dienstaufsichtsbeschwerden schriftlich rechtfertigen – bei Strafanzeigen müssen sie ihre Aussage in ihrer Freizeit machen, es passiert meist zwar nichts, aber es steht in ihrer Personalakte und bedeutet Beförderung für lange Zeit ausgeschlossen – sie tun mir ja so Leid die armen armen Justizsekretäre und Justizoberdingsda und wie die Bezeichnungen alle heißen. Wenn man sich so manche Stellungnahme der JVA betreffend Insassenvertreter so ansieht, dann merkt man schnell dass da Methode hinter steckt, aber ich stell mir das unangenehm vor immer einen Arschkriecher im After zu haben.

  2. Es wäe wünschenswert, wenn das Kammergericht öfter Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern aufheben würde, mit denen die Grundrechte von Gefangenen mit Füßen getreten werden – wie in diesem Fall. Berliner Strafvollstreckungskammern tun sich hier mit besonders negativen Entscheidungen hervor. Im vorliegenden Fall werden sie sich voraussichtlich viel Zeit lassen, um die Vorgaben des Kammergerichts zu korrigieren. Das Kammergericht hat sich im Falle der Gefangenengewerkschaft GG/BO aber auch um die Grundrechte einen Dreck geschert.

  3. Aus dem veröffentlichten Beschluss ist zu entnehmen, dass der Gefangene, dem das Wahlrecht verweigert wurde, in der Teilanstalt 2 der JVA Tegel untergebracht ist. Dort arbeitet ein sog. Teilanstaltsleiter, den man getrost unter die drittklassigen Mitarbeiter der JVA Tegel einordnen kann. Solche drittklassigen Mitarbeiter und Leiter/innen gibt es aber zuhauf in der JVA Tegel. Es stellt schon eine Willkür sondergleichen dar, einem Gefangenen zu unterstellen, dass er nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Nur dann – und nur dann bitteschön! – könnte ihm das passive Wahlrecht als Insassenvertreter versagt werden. Und nicht aus einer Lust und Laune heraus, weil der Herr Teilanstaltsleiter morgens mit dem falschen Fuß aufgestanden ist oder ihm die Nase und das Delikt oder das Verhalten des Gefangenen nicht passt. Hinter dicken Mauern erlauben sich Bedienstete Dinger, die zum Himmel stinken, weil sich die Gefangenen nicht wehren können und kaum eine Lobby haben und die Bediensteten zudem „von oben“ gedeckt werden. Das muss endlich ein Ende haben. Es bleibt nur zu hoffen, dass ein neuer Justizsenator endlich aufräumt mit dieser Willkürwirtschaft im Tegeler Knast und endlich ein Vollzug durchgeführt wird, der den Interessen der Gefangenen weitgehendst gerecht wird. Das senkte dann auch die Rückfallquoten.

    • das wäre zwar Wünschenswert, wird aber nie passieren – da müsste das ganze System reformiert werden, was die nicht zulassen werden, dass dies passiert. Lieber Inhaftierte schikanieren, wenig bis gar nicht zu arbeiten usw., sind einfach zu verlockend als an dem System etwas zu ändern.

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