Bauen, bauen, bauen!

Gibt es mehr bezahlbaren Wohnraum nur durch mehr Bauen?

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ und damit eine Novelle des Baugesetzbauchs (BauGB) beschlossen. Hierzu erklärten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg Nüßlein und ihre baupolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:

Georg Nüßlein: „Für mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur ein Rezept, das letztlich Erfolg garantiert: Bauen, bauen, bauen! Mit den Neuerungen im Baurecht wird das leichter möglich. Die neue Gebietskategorie des ‚Urbanen Gebietes‘ ermöglicht künftig neue Stadtviertel, in denen Wohnen, Arbeiten und Einrichtungen der örtlichen Infrastruktur enger miteinander verbunden werden können. Funktionieren kann dieses Konzept jedoch nur, wenn es der Bundesbauministerin gelingt, den Bundesrat von den von ihr vorgeschlagenen Lärmschutzgrenzwerten zu überzeugen. Wegen des außergewöhnlich hohen Wohnraumbedarfs in den kommenden Jahren erhalten Städte und Gemeinden befristet bis Ende 2019 die Möglichkeit, im Außenbereich am unmittelbaren Ortsrand eine Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Dabei geht es um kleine Flächen mit einer bebaubaren Grundfläche von weniger als einem Hektar. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kommunen mit diesem Instrument verantwortungsbewusst umgehen und so vor Ort die Bautätigkeit sinnvoll anregen.“

Marie-Luise Dött: „Die Änderungen am Baugesetzbuch sind stark investitionsorientiert, setzen ein Ergebnis des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen um und ergänzen die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll. Der Mangel an Bauland ist derzeit der Flaschenhals beim Wohnungsbau.

Darüber hinaus haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung inhaltlich erweitert und abgerundet. So werden Wohnraumbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch die von kinderreichen Familien, in die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung bzw. in die Planungsleitlinien integriert. Damit werden die Erwartungen des Gesetzgebers an den Beitrag der Kommunen zur Baulandmobilisierung zusätzlich unterstrichen. Darüber hinaus wird der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten vertretbar ausgebaut und den Kommunen werden die Wege zur einvernehmlichen Lösung mancherorts umstrittener Dauerwohnnutzungen in Erholungsgebieten aufgezeigt.“

Neues Baurecht für mehr Stadt in der Stadt

Der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Kai Wegner erklärte:

„Die Städte in Deutschland sind attraktiver denn je. Sie sind Wachstumstreiber, Zukunftslabore und für viele Menschen auch echte Sehnsuchtsorte. Klar ist zugleich, dass mit der Renaissance der Städte auch neue Herausforderungen einhergehen. Mit der Bauplanungsrechtsnovelle geben wir die richtigen Antworten, damit die Städte auch in Zukunft lebenswerte Heimat für die Menschen sein können.

Mit der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ unterstützen wir die funktionsgemischte Stadt der kurzen Wege. Wir ermöglichen eine höhere Bebauungsdichte und damit mehr Stadt in der Stadt. Wenn Wirtschaft, Wohnen und Wohlfühlen zusammenfallen, steigt die Urbanität und damit auch die Attraktivität der Quartiere. Das „urbane Gebiet“ ist zudem ein starkes Signal für mehr Wohnungsbau und auch für mehr bezahlbaren Wohnraum in den Städten.

Auf Betreiben der Union werden die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei den Grundsätzen der Bauleitplanung künftig eine wichtigere Rolle spielen. Wir schaffen einen gesetzlichen Hinweis auf die Verantwortung und Pflicht der Kommunen, auf Wohnraummangel auch mittels Bauleitplanung zu reagieren. Davon versprechen wir uns eine bessere Baulandmobilisierung. Zudem haben wir durchgesetzt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Wohnbedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern besonders gewürdigt werden. Das ist ein starkes Signal für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft.“

Bauvertragsrecht bringt Rechtssicherheit für Bauherren und -unternehmer

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt erklärten:

„Der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die größte und folgenreichste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar.

Mit der Schaffung eines eigenen Bauvertragsrechts verbessern wir nun den Verbraucherschutz bei Bauleistungen, sorgen aber gleichzeitig auch für mehr Rechtssicherheit für die Bauunternehmer. So sind Bauunternehmer künftig verpflichtet, dem Bauherrn eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen und einen konkreten Termin für die Fertigstellung zu benennen. Das sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Kernstück des Gesetzes ist die schnelle Konfliktlösung, wenn es – wie leider oft der Fall – zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und –unternehmer während der Bauausführung kommt. Ein ausdifferenzierter Mechanismus sorgt dafür, dass im Streitfall keine Vertragspartei übergangen werden kann. Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.

Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein-und Ausbaukosten erstatten. Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten.

Leider hat die SPD zu lange auf starre AGB-Verbote bestanden. Diese sind im geschäftlichen Verkehr völlig systemwidrig und hätten in Fallgestaltungen, in denen z.B. ein “ kleiner Handwerker“ ein großes Unternehmens beliefert, sogar den Handwerker benachteiligt und zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt.“

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