Beförderungsverbot für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika verhängt.

Um eine Ausbreitung von Varianten des Corona-Virus nach Kontinental-Europa zu verhindern, hat das Bundesministerium für Gesundheit mit einer Rechtsverordnung ab dem 22. Dezember ein generelles Beförderungsverbot für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika verhängt.

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium des Inneren Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden.

Außerdem müssen sich seit dem 22. Dezember 2020 Reisende aus diesen beiden Staaten sowie diejenigen, die sich seit in den letzten zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, auf das Corona-Virus testen lassen. Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreisen aus den Risikogebieten gilt unbenommen.

Dazu erklärt der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn: „Solange es geht, wollen wir verhindern, dass sich eventuell gefährlichere Virus-Varianten nach Kontinentaleuropa ausbreiten. Das Beförderungsverbot aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika ist eine Vorsichtsmaßnahme, bis wir mehr über die berichteten Coronavirus-Mutationen in beiden Ländern wissen.“

Die „Verordnung  zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ wurde mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Das Beförderungsverbot betrifft den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern. Die Verordnung gilt ab dem 22. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021.

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