Berlin führt Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein.

Berlins Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra hat am 11. April die Verordnung über das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erlassen, die nun durch eine Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Berlin am heutigen 24. April 2025 in Kraft getreten ist. Den HAWen kann entsprechend des Berliner Hochschulgesetzes nunmehr das Promotionsrecht für Promotionszentren in forschungsstarken Bereichen verliehen werden.

Die zugehörige Verordnung legt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung des Promotionsrechts fest. Hierzu gehört die Empfehlung einer wissenschaftlichen Gutachterinnen- und Gutachterkommission, die die Anträge der Hochschulen nach wissenschaftlichen Standards begutachtet. Damit werden die Forschungsprofile der Berliner HAWen gestärkt und die Profilbildung an den Berliner Hochschulen gefördert. Die Einreichung von Anträgen auf die Zuerkennung des Promotionsrechts in qualitätsgesicherten Forschungsbereichen ist ab sofort möglich.

Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Mit der Einführung des Promotionsrechts an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärken wir den Hochschultyp HAW in der Hochschullandschaft und erweitern das Portfolio durch die Möglichkeit, wissenschaftliche Qualifizierung und anwendungsorientierte Forschung zu kombinieren. Hierdurch geben wir den Berliner HAWen neue Möglichkeiten, ihre Profile strukturell weiterzuentwickeln und durch die Ausbildung von Schwerpunkten auch ihre Forschungsfähigkeit perspektivisch zu stärken. Zudem geben wir jungen Menschen die Möglichkeit, sich an ihren HAWen wissenschaftlich weiterzuentwickeln und zu promovieren. Ich freue mich auf die Anträge unserer Hochschulen.“

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