Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen, kommt es darauf an, die sozialen Kontakte stark zu reduzieren und Risikogruppen zu schützen. Aus diesem Grund wird Berlin ab nächster Woche auch die Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien schließen. Es ist Teil des Maßnahmenpakets, das der Senat heute beschlossen hat.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich bin mir bewusst, dass die Schul- und Kitaschließungen für viele Eltern eine Herausforderung darstellen. Ich bitte aber alle um Verständnis und darum, die Maßnahmen mitzutragen und sich auch gegenseitig zu unterstützen. Bitte nehmen Sie die Notfallbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unabdingbar ist. Ich danke allen Kollegien an den Schulen, Kita-Trägern und Kita-Teams für ihre Unterstützung und Kooperationsbereitschaft. Berliner sind krisenerprobt und solidarisch. Ich bin mir sicher, wir werden das gut bewältigen.“
Zu den einzelnen Maßnahmen teilt Senatorin Scheeres Folgendes mit:
1. Schulschließungen:
· Als erstes schließen am Montag, 16. März 2020, die Oberstufenzentren. Schüler und Schülerinnen der OSZ sind Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist keine Notbetreuung erforderlich.
· Am Dienstag, 17. März 2020, schließen die allgemeinbildenden Schulen. Es finden auch keine Schülerfahrten, Exkursionen oder sonstige schulische Veranstaltungen statt.
· Die allgemeinbildenden Schulen werden die Notbetreuung für Kinder in den Grundstufen 1 – 6 übernehmen, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Berufsgruppen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung definiert.
· Die Durchführung aller Prüfungen, die abschlussrelevant sind, ist sicherzustellen. Dies umfasst neben den schriftlichen Prüfungen ausdrücklich auch die mündlichen und dezentralen Prüfungen. Schülerinnen und Schüler erscheinen zu den Prüfungsterminen in der jeweiligen Schule. Weitere Informationen zu Prüfungen und Nachprüfungen erfolgen in Kürze.
· Senatorin Scheeres betont: „Wir wollen sicherstellen, dass Schüler und Schülerinnen keine Nachtteile für ihren weiteren Bildungsweg haben. Selbstverständlich stimmen wir Regelungen zu zentralen Prüfungen auch mit den anderen Bundesländern ab.“
· Bis auf Weiteres müssen sich Schulleitungen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal auf ihren Dienststellen einfinden. Über die Einsatzzeiten entscheiden die Schulleitungen nach jeweiliger Erfordernis.
· Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften: Das StEPS und die Schulpraktischen Seminare werden ihre Lehrveranstaltungen über digitale Kommunikation durchführen (Moodle, Lernraum). Veranstaltungen der regionalen Fortbildungen werden abgesagt, das Medienforum für den Publikumsverkehr geschlossen.
2. Kindertagesbetreuung:
· Alle Kindertageseinrichtungen werden ab Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, geschlossen.
· Zur Aufrechterhaltung von systemrelevanten Infrastrukturen (u.a. Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit, Versorger) wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Unterstützung der Kita-Träger ein auf ein notwendiges Maß beschränktes Notversorgungssystem zur Kindertagesbetreuung aufrechterhalten.
· Das System der Notfallversorgung soll 15 Prozent des derzeitigen Kita-Angebots umfassen. Diese Kitaplätze werden Eltern vorbehalten sein, die in systemrelevanten Infrastrukturen arbeiten und zudem nicht in der Lage sind, eine private Betreuung zu ermöglichen.
· Das Notversorgungssystem wird flächendeckend im Land Berlin (d. h. in allen Bezirken) aufrechterhalten. Darüber hinaus werden Einrichtungen in der Nähe systemrelevanter Einrichtungen und Institutionen (z. B. Charité, Vivantes) einbezogen.
· Das Notversorgungssystem wird von den Kita-Eigenbetrieben des Landes Berlin und den freien Trägern gemeinsam bereitgestellt. Die im Rahmen des Notfallsystems öffnenden Einrichtungen werden bis Montagabend benannt und auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Dort werden im Lauf des Montags auch Informationen veröffentlicht, wer die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen kann und wie das Verfahren ist.
· Sofern im Zeitverlauf Anpassungen am Notfallsystem vorgenommen werden müssen (z. B. Kita-Schließungen auf Grund von Corona, ggf. Erweiterungen), wird kompensatorisch auf die regelhaft finanzierten Angebote und Ressourcen der Kindertagesbetreuung zurückgegriffen.
· Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird eine zentrale Anlaufstelle für Kita-Träger zur Klärung von Fragen einrichten (u. a. Klärung von Betreuungsanfragen von Eltern im Hinblick auf die o. g. Zielgruppe).
· Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verbänden, Eigenbetrieben, Jugendämtern und Senatsverwaltung gebildet, die den Prozess der Notfallversorgung kontinuierlich begleitet, um bei Bedarf nachzusteuern.
· Träger und Kitas werden über die vereinbarten Maßnahmen durch ein Trägerschreiben informiert. Darüber hinaus wird ein Elternschreiben bereitgestellt, welches über die Träger und Einrichtungen versendet wird.
· Angebote der Kindertagespflege sollen zunächst aufrechterhalten bleiben, da es sich um familienähnliche Angebote in Kleingruppen handelt. Die Situation wird laufend neu bewertet.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
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