Berliner CDU erhob Verfassungsklage gegen Berlins Innensenator Geisel (SPD).

Verweigerung von Akteneinsicht zum Video-Volksbegehren verhindere Kontrolle.

Stefan Evers, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion Berlin, hat am Freitag Verfassungsklage gegen Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erhoben, weil dieser eine Akteneinsicht zum „Video-Volksbegehren“ behindere.

Evers Begründung:

„Mit seiner Verweigerung der Akteneinsicht zum Volksbegehren Videoaufklärung behindert Innensenator Geisel die verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten. Die Hintergründe für die Verzögerung des Volksbegehrens müssen endlich ans Licht. Wir wollen wissen, wie der Senat zu der absurden Auffassung gelangt ist, dass in Berlin verfassungswidrig sei, was in anderen Bundesländern absolut üblich ist: mehr Videoaufklärung an gefährlichen Orten. Ich habe deshalb gestern Verfassungsklage eingereicht mit dem Ziel, Einsicht in ‚Geisels Geheimsache‘ zu erhalten“, so Evers.

„Es ist das Interesse der überwältigenden Mehrheit der Berliner, mehr Sicherheit durch eine Ausweitung der Videoaufklärung zu bekommen. Die Haltung Geisels in dieser Angelegenheit ist nicht nur fragwürdig, sie befördert auch die Demokratieverdrossenheit in unserer Stadt.“

Foto: Andreas Geisel (links), Stefan Evers.

Fotoquelle und Collage: TP Presseagentur Berlin

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