Berlins Innensenator Geisel begrüßt einstimmiges Votum des Bundesrates zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung.

Der Bundesrat hat heute einstimmig den Antrag zur Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der “Nationaldemokratischen Partei Deutschlands” (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung beschlossen. Berlins Innensenator Andreas Geisel vertrat das Land Berlin in der heutigen Sitzung. In seiner Rede betonte er, dass der Ausschluss einer Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung einen erheblichen Eingriff in das Grundgesetz und die Parteienfreiheit darstellt. Mit Blick auf den Art. 21 des Grundgesetzes, der die Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, beschreibt, sagte er: „Wir sollten nicht tatenlos zusehen, wenn die politische Willensbildung einer Partei darin besteht, Menschen davon zu überzeugen, diesen Staat und seine Institutionen abzuschaffen.“ Extremistische und populistische Kräfte erstarken, nicht nur in Deutschland, sagte Geisel weiter. Schrittweise und stetig wollten diese Menschen die sichere Burg unserer Demokratie sturmreif schießen, warnte Berlins Innensenator. „Hier eine extremistische Straftat, dort ein wohl kalkulierter Tabubruch, der gerade noch so von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.  Alles mit dem Ziel, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu verunglimpfen, als systemschwach zu denunzieren und letztlich abzuschaffen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2017 der NPD klipp und klar verfassungsfeindliche Tendenzen nachgewiesen, letztlich aber wegen des fehlenden Potenzials auf ein Verbot verzichtet. Für Andreas Geisel bedeutet das: „Die NPD war zu schwach, um verboten zu werden. Eigentlich eine gute Botschaft. Diese Partei liegt am Boden, ist politisch, personell und organisatorisch bedeutungslos geworden. Und ich finde, wir sollten die NPD genau da lassen, wo sie zurzeit liegt: nämlich am Boden. Wir können doch jetzt nicht allen Ernstes zum staatlichen Wiederaufbauhelfer einer nationalistischen, völkischen und rassistischen Partei werden, die gerade auf dem Weg ist,  in ihrer eigenen Bedeutungslosigkeit zu versinken. Und uns am Ende womöglich noch dafür verhöhnen lassen, nach dem Motto: Vielen Dank für die Mittel vom Staat, mit denen wir jetzt fleißig weiter an der Abschaffung genau dieses Staates arbeiten werden.“

In seiner Rede vor dem Bundesrat sagte Geisel weiter: „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Ausschluss von der Parteienfinanzierung auch dann der richtige Weg ist, wenn der Anspruch der NPD auf finanzielle Unterstützung nach dem Parteiengesetz in Zukunft durch niedrige Wahlergebnisse weiter abnimmt. Für das weitere Verfahren wird es entscheidend sein, vor dem Bundesverfassungsgericht zu belegen, dass die NPD auch weiterhin die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Ich glaube, dass sie genau das tut und so hat es das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr auch festgestellt.

Ich gehe deshalb fest davon aus, dass dieser Nachweis weiterhin erbracht werden kann. Seit über 70 Jahren bietet unser Staat den Menschen Frieden,

Schutz, soziale Teilhabe und Wohlstand. Wir sind aus dem völkisch-nationalistischen Wahnsinn in ein Zeitalter der Demokratie und der Menschenwürde eingetreten. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese unbezahlbaren Werte durch politische Irrläufer in den Dreck gezogen und gefährdet werden.  Und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dies auch noch bezahlen.“

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