„Beschluss zur Krankenhausreform ohne Finanzierungszusagen – es braut sich was zusammen“.

„Die nach wohl intensivem Verhandeln über das Wochenende nun doch erzielte Einigung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ist die Basis für die eigentliche, jetzt beginnende Reformarbeit. Der Bund und eine Gruppe von Ländern werden über die parlamentarische Sommerpause einen Gesetzesentwurf dazu erarbeiten. Eine sehr anspruchsvolle Aufgabe! Denn zahlreiche inhaltliche Fragen scheinen noch ziemlich offen, etwa die Ausgestaltung der Leistungsgruppen. Diese gelten als zentrales Element der Reform, ohne deren genaue Definition Folgefragen der Vorhaltevergütung oder der Rolle der sektorenübergreifenden Versorger (‚Level-Ii-Krankenhäuser‘) nicht verlässlich gelöst werden könnten“, so die Berliner Krankenhausgesellschaft.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft: „Es wiegt schwer, dass die dringend erwartete Einigung zu den Finanz-Bedarfen der Reform nicht erreicht wurde: Es wird zwar konstatiert, dass die „finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder für den Transformationsprozess“ zwingende Voraussetzung für die Reform ist. Ebenso wird die Finanzierung der „strukturverbessernden Maßnahmen, die sich unmittelbar aus der Umsetzung der Krankenhausreform ergeben“, angesprochen. Es wird jedoch völlig offen gelassen, woher die Mittel zur Deckung der immensen Finanzierungsbedarfe der Reformumsetzung kommen sollen, etwa für den erwähnten Krankenhausstrukturfonds. Auch gibt es keine Aussagen darüber, wie die zukünftigen Kostenentwicklungen bei den Vorhaltebudgets abgebildet werden. Damit steht zu befürchten, dass die Krankenhäuser bei den weiter steigenden Kosten im Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Bund und Ländern aufgerieben werden.

Schreiner weiter: „Es ist auch offen, ob die Kliniken es überhaupt bis zum geplanten Wirksamwerden der Finanzierungsreform im Jahr 2027 schaffen. Die Inflationslasten und Tarifkostensteigerungen sind immens und Krankenhäuser schreiben tiefrote Zahlen. Berechnungen zu Folge häuft sich bis zum Jahresende ein riesiges Milliarden-Euro-Defizit auf, welches sich im nächsten Jahr tendenziell noch verschlimmert.“ Die Inflationshilfen des Bundes reichen bei weitem nicht aus, um die klaffende Lücke zu schließen. Sie enden überdies Anfang 2024. Und das von den Ländern mit einem 16:0-Beschluss geforderte Vorschaltgesetz? Abgeschmettert! Zwar enthält das Eckpunkte-Papier das Feigenblatt einer „Prüfungszusage“ (im politischen Sprech die unverbindlichste Art einer Ankündigung). Diese wurde auf der Pressekonferenz durch den Bundesgesundheitsminister jedoch sofort vollständig entwertet. „Man dürfe sich da keine Hoffnungen machen“, so der Bundesminister persönlich.  Der Funktionsträger, der nach Gesetz eigentlich zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser verpflichtet ist, geht damit offen auf Distanz zu seiner Pflichtaufgabe. Die erkennbare Haltung, Insolvenzen der Träger in großem Stil billigend in Kauf zu nehmen, ist inakzeptabel.

„Krankenhäuser, ihre Beschäftigten und Patienten werden – bei allem Interesse an einer klugen Weiterentwicklung der stationären Versorgung in einem geordneten Reformprozess – ein vorheriges, zufälliges Kliniksterben nicht hinnehmen. Sie werden auch nicht akzeptieren, dass Bund und Länder sich gegenseitig die Verantwortung zuweisen und am Ende die Kliniken ohne Hilfe bleiben. Es braut sich was zusammen. So könnte sich am Ende eines heißen Sommers ein heftiges Gewitter entladen. Schwierig für den, der dann keinen Schutzschirm vorweisen kann.“, so Schreiner abschließend.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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