Inneres/Unterrichtung.
Berlin: (hib/STO). Im ersten Halbjahr 2023 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) mit Genehmigung der „G 10-Kommission“ insgesamt 125 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit vier weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im zweiten Halbjahr 2023 belief sich die Zahl der Beschränkungsmaßnahmen demgegenüber auf 133 und lag damit um elf über der des zweiten Halbjahres 2022, wie aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (21/3060) weiter hervorgeht.
Darin berichtet das Kontrollgremium sowohl über die Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) als auch über Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz im Jahr 2023. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden den drei Nachrichtendiensten des Bundes die Befugnisse eingeräumt, bei Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Postunternehmen sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einzuholen sowie sogenannte IMSI-Catcher zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einzusetzen.
Laut Vorlage führten die drei Nachrichtendienste im Jahr 2023 insgesamt 114 Auskunftsverlangen sowie 37 IMSI-Catcher-Einsätze durch. Mit hier insgesamt 151 berichtsrelevanten Maßnahmen hat sich deren Anzahl im Vergleich zum Jahr 2022 mit damals 136 um 15 erhöht.
