Besserer Schutz gegen Stalking?

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Der Deutsche Bundestag hat gestern den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“ beschlossen. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen Regelungslücken geschlossen werden, die zu Strafbarkeitslücken führten und somit die Opfer besser geschützt werden.

 

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

„Bisher entfiel eine Bestrafung, wenn das Opfer dem enormen Druck der Stalker nicht nachgab, also nicht den Wohnort wechselte oder den Beruf aufgab. Die Strafbarkeit hing also nicht von der Handlung des Täters, sondern vor allem von der Reaktion des Opfers ab. Diesen Missstand beheben wir. Künftig reicht es völlig aus, wenn sich das Verhalten des Stalkers eignet eine schwerwiegende Beeinträchtigung wie Jobverlust, Umzug oder eine schwere Erkrankung bei seinem Opfer herbeizuführen. Außerdem werden jetzt auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern erfasst.

Zusätzlich haben wir im Tatbestand die Generalklausel beibehalten, damit auch derjenige künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann, der zum Beispiel unrichtige Todes- oder Heiratsanzeigen aufgibt, Manipulationen in den sozialen Netzwerken vornimmt oder dem Opfer Ekel erregende Sachen wie tote Tiere vor die Tür legt. Damit schließen wir die letzten Regelungslücken im Tatbestand des Stalkings und geben der Justiz wieder ein scharfes Schwert in die Hand. Der Gesetzentwurf steht in einer Reihe verschiedener Vorhaben, die zeigen, dass bei der SPD-Bundestagsfraktion Opferschutz groß geschrieben wird.“

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