BMWK BMWSB und BMJ einigen sich auf „gerechte Verteilung bei CO2-Kosten“.

In einem gemeinsamen Gespräch am Samstagabend, 2. April 2022,
haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck,
Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco
Buschmann
auf eine „faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern
und Mietern“ sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von
Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne
CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er
wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische
Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit
Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den
CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis
bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.
Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem
Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen. Die Bundesregierung erfüllt
damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Mieter tragen seit 2021 allein die
Zusatzkosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas. Das wird sich nun ändern.
Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire
Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter
werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der CO2-
Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im
Gebäudesektor entfalten kann. Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den
eigenen Energieverbrauch zu senken.“

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich freue
mich sehr, dass es gelungen ist, eine Lösung zu finden, die sozial gerecht ist
und künftig Mieter entlastet. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2- Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in
diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen
schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu
können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch
saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach
und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten
noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu
reduzieren. Angesichts der Heterogenität von Nichtwohngebäuden werden
wir hier zunächst eine 50/50-Aufteilung anwenden.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Mit dem Stufenmodell
haben wir eine faire, bürokratiearme und zugleich wirksame Lösung
vereinbart. Bei Wohngebäuden kommen wir zu einer fairen Kostenteilung,
die sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert. Wir schaffen somit
gerade dort Anreize, Gebäude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale
besonders groß sind und eine Sanierung machbar ist. Zugleich ist das
Stufenmodell auch für private Vermieter, die etwa nur eine Immobilie
vermieten, gut anwendbar. Für Nichtwohngebäude setzen wir sehr stark
auf die Vertragsfreiheit. Die dort getroffene Lösung dient in erster Linie der
Vermeidung von Bürokratie angesichts der extremen Vielgestaltigkeit der
Nutzungen und ihrer Energieintensität. Die Gewerbemietparteien werden
im Zusammenspiel mit Verhandlungen über ggf. erforderliche
Mietanpassungen daher die für sie richtigen Lösungen finden.“

Die Eckpunkte auf einen Blick
Wohngebäude/ gemischte Nutzung:
Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen
des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig
entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen
Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des
jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die
Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung
der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten
Gebäudes pro m² geknüpft.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg
CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn
Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr
effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-
Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei
denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen
Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten-
und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen
Brennstoffe genutzt werden, die unter das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-
Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die
Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die
Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.

Nichtwohngebäude:
Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greift die 50:50
Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt
wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen
Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren.

Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngebäude
angewendet werden. Aufgrund der Heterogenität dieser (u.a. Größe,
Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen
Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für
Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen in den
kommenden zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden.

Ziel ist es, dass die Regelung am 1.1. 2023 in Kraft tritt. In das Gesetz wird
eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung und eine
Prüfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich – aufgrund einer Reform
des Energieausweises – eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von
Energieausweisen möglich ist.

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin und BPA

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