Brandenburger „AfD“-Fraktion scheitert bei OVG Berlin-Brandenburg.

Keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Prüfung von Corona-Maßnahmen gegenüber Abgeordneten des Landtags Brandenburg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam in einem Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der „AfD“-Fraktion des Landtags Brandenburg und der Präsidentin des Landtags bestätigt. Danach sind die Verwaltungsgerichte nicht zuständig, wenn Abgeordnete Maßnahmen beanstanden, die die Landtagspräsidentin ihnen gegenüber zur Eindämmung des Corona-Virus verfügt und auf das ihr nach der Landesverfassung zustehende Hausrecht und die Hausordnung des Landtags gestützt hat. Es handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die allein das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zu entscheiden hat.

Beschluss vom 28. Oktober 2020 – OVG 3 S 113/20 –

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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