Braucht die Polizei mehr Schutz …

… oder vielleicht manche von deren Opfern?

Am Freitag hat der Bundesrat mehreren Gesetzen zugestimmt, die nach Meinung von Menschenrechtsorganisationen die Freiheitsrechte der Bürger einschränken. Doch in Deutschland wurde das kaum wahrgenommen und es gab in den letzten Wochen dagegen nur kleine Proteste. Dazu gehörte auch eine Gesetzesverschärfung, die Angriffe auf Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute schärfer bestraft.

Sie trägt den Titel „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“. Bis zu fünf Jahre Haft drohen. Ein vielleicht sogar unbeabsichtigter Schubser oder ein ungeschicktes Hantieren mit einer Fahnenstange,was bei unübersichtlichen Situationen auf einer Demonstration schon mal vorkommen kann, könnte dann Gefängnis bedeuten.

Das ist kein theoretisches Beispiel. So saß 2012 ein junger Antifaschist mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Zunächst wurde ihm versuchter Totschlag vorgeworfen, weil er mit einer Fahnenstange einen Polizisten geschlagen haben soll. Seine Verteidigung verneinte einen Vorsatz.

Kein Sonderrecht für die Polizei

Ende April, als das Gesetz im Bundestag behandelt und verabschiedet wurde, gab es eine Protestaktion von mehreren Bürgerrechtsorganisationen, die ein Sonderrecht der Polizei ablehnten. Dazu gehört das Komitee für Grundrechte. Die Argumentation ist schlüssig:

Eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, eine einfache Körperverletzung, ist gemäß § 223 StGB sanktioniert; weitere Paragraphen regeln den Umgang mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung. In diesen Regelungen des Strafgesetzbuches sind alle Menschen gleichgestellt. Richter können jedoch die besonderen Funktionen des Opfers strafverschärfend berücksichtigen. Ein Sonderrecht für „Amtsträger“ stellt diese dagegen über die normalen Bürger*innen und verletzt die Gleichheit vor dem Gesetz. Es macht die Staatsdiener zu besser geschützten Menschen. Auch Lehrer*innen oder Arbeitskräfte im Sozial- oder Arbeitsamt können von tätlichen Angriffen betroffen sein. Für diese gilt jedoch kein Sonderrecht. Sanktionsmöglichkeiten gibt…

Quelle und weiterlesen: https://www.heise.de/tp/features/Braucht-die-Polizei-mehr-Schutz-3713406.html

Bildquelle: TP Presseagentur Berlin

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