Brexit: Europäische Union und Vereinigtes Königreich einigen sich auf Abkommen über ihre künftige Partnerschaft.

Nach intensiven Verhandlungen hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen seiner künftigen Zusammenarbeit mit der EU erzielt. „Es hat sich gelohnt, dafür zu kämpfen,“ erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Chefunterhändler Michel Barnier in Brüssel. „Wir haben jetzt ein faires und ausgewogenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, das unsere europäischen Interessen schützt, einen fairen Wettbewerb gewährleistet und unseren Fischereigemeinden dringend benötigte Planungssicherheit bietet. Endlich können wir den Brexit hinter uns lassen und in die Zukunft blicken. Europa geht jetzt weiter.“ Von der Leyen dankte Barnier und seinem Team für ihre Ausdauer und ihren Einsatz während der schwierigen Verhandlungen der letzten Monate. Auch Barnier zeigte sich erleichtert: „Die Uhr tickt nicht mehr.“

Barnier fügte hinzu: „Wir sind nun am Ende eines sehr intensiven Zeitraums von vier Jahren angelangt, insbesondere in den letzten neun Monaten, in denen wir über den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und eine ganz neue Partnerschaft verhandelt haben, die wir heute endlich vereinbart haben. Der Schutz unserer Interessen stand während dieser Verhandlungen im Vordergrund, und ich freue mich, dass uns dies gelungen ist. Jetzt ist es an dem Europäischen Parlament und dem Rat, sich zu diesem Abkommen zu äußern.“

Der Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens besteht aus drei Hauptsäulen:

1. Ein Freihandelsabkommen: eine neue wirtschaftliche und soziale Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich

· Das Abkommen umfasst nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch eine breite Palette anderer Bereiche, die im Interesse der EU liegen. Dazu gehören Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der sozialen Sicherheit.

· Es sieht keine Zölle und keine Quoten für alle Waren vor, die die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen.

· Beide Parteien haben sich verpflichtet, ein robustes, gleiches Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten, indem sie ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und CO2-Bepreisung, Sozial- und Arbeitsrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen beibehalten, mit einer wirksamen, innerstaatlichen Durchsetzung, einem verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus und der Möglichkeit für beide Parteien, Sanktionen zu ergreifen.

· Die EU und das Vereinigte Königreich einigten sich auch auf einen neuen Rahmen für die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs. Das Vereinigte Königreich wird in der Lage sein, die britischen Fischereiaktivitäten weiter auszubauen, während die Aktivitäten und der Lebensunterhalt der europäischen Fischereigemeinden geschützt und die natürlichen Ressourcen erhalten werden.

· Im Verkehrsbereich sieht das Abkommen eine kontinuierliche und nachhaltige Anbindung an den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor, auch wenn der Marktzugang unter dem des Binnenmarktes liegt. Es enthält Bestimmungen, die sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen Betreibern aus der EU und dem Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen stattfindet, so dass die Rechte von Passagieren, Arbeitnehmern und die Verkehrssicherheit nicht untergraben werden.

· Im Energiebereich sieht das Abkommen ein neues Modell für den Handel und die Interkonnektivität vor, mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, auch in Bezug auf Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen und die Produktion von erneuerbaren Energien.

· Bei der Koordinierung der sozialen Sicherheit zielt das Abkommen darauf ab, eine Reihe von Rechten von EU-Bürgerinnen und -bürgern und britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Dies betrifft EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich arbeiten, dorthin reisen oder dorthin umziehen, sowie britische Staatsbürger, die nach dem 1. Januar 2021 in der EU arbeiten, dorthin reisen oder dorthin umziehen.

· Schließlich ermöglicht das Abkommen die weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs an einer Reihe von Pogrammen der EU für den Zeitraum 2021-2027 (vorbehaltlich eines finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum EU-Haushalt), wie z. B. Horizont Europa.

2. Eine neue Partnerschaft für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger

· Das Handels- und Kooperationsabkommen schafft einen neuen Rahmen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Es erkennt die Notwendigkeit einer starken Zusammenarbeit zwischen nationalen Polizei- und Justizbehörden an, insbesondere bei der Bekämpfung und Verfolgung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus. Es baut neue operative Fähigkeiten auf, wobei berücksichtigt wird, dass das Vereinigte Königreich als Nicht-EU-Mitglied außerhalb des Schengen-Raums nicht über die gleichen Möglichkeiten wie bisher verfügen wird. Die Sicherheitskooperation kann ausgesetzt werden, wenn das Vereinigte Königreich seine Verpflichtung zur fortgesetzten Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer innerstaatlichen Durchsetzung nicht einhält.

3. Ein horizontales Abkommen über Governance

· Um Unternehmen, Verbrauchern und Bürgern ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu geben, schafft ein eigenes Kapitel über die Governance Klarheit darüber, wie das Abkommen gehandhabt und kontrolliert werden wird. Außerdem wird ein Gemeinsamer Partnerschaftsrat eingesetzt, der für die ordnungsgemäße Anwendung und Auslegung des Abkommens sorgt und in dem alle auftretenden Fragen erörtert werden.

· Verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen werden sicherstellen, dass die Rechte von Unternehmen, Verbrauchern und Einzelpersonen respektiert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren und verhindert wird, dass eine der beiden Parteien ihre Regulierungsautonomie nutzt, um unfaire Subventionen zu gewähren oder den Wettbewerb zu verzerren.

· Beide Parteien können bei Verstößen gegen das Abkommen sektorübergreifende Vergeltungsmaßnahmen ergreifen. Diese sektorübergreifenden Vergeltungsmaßnahmen gelten für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft.

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung ist nicht Gegenstand des Abkommens, da das Vereinigte Königreich hierüber nicht verhandeln wollte. Ab dem 1. Januar 2021 wird es daher keinen Rahmen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geben, um gemeinsame Antworten auf außenpolitische Herausforderungen zu entwickeln und zu koordinieren, zum Beispiel die Verhängung von Sanktionen gegen Drittstaatsangehörige oder Volkswirtschaften.

Das Handels- und Kooperationsabkommen deckt eine Reihe von Bereichen ab, die im Interesse der EU liegen. Es geht weit über die traditionellen Freihandelsabkommen hinaus und bietet eine solide Grundlage für die Aufrechterhaltung unserer langjährigen Freundschaft und Zusammenarbeit. Es sichert die Integrität des Binnenmarktes und die Unteilbarkeit der vier Freiheiten (Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital). Es spiegelt die Tatsache wider, dass das Vereinigte Königreich das EU-„Ökosystem“ mit gemeinsamen Regeln, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen verlässt und daher nicht mehr in den Genuss der Vorteile einer EU-Mitgliedschaft oder des Binnenmarktes kommen kann. Nichtsdestotrotz wird das Abkommen bei weitem nicht an die erheblichen Vorteile heranreichen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat der EU genossen hat.

Vorbereitung auf den 1. Januar 2021

Auch wenn das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien in Kraft ist, wird es am 1. Januar 2021 große Veränderungen geben.

Zu diesem Zeitpunkt wird das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion sowie alle EU-Politiken und internationalen Abkommen verlassen. Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wird enden.

Die EU und das Vereinigte Königreich werden zwei getrennte Märkte bilden; zwei unterschiedliche regulatorische und rechtliche Räume. Dies wird Barrieren für den Handel mit Waren und Dienstleistungen und für die grenzüberschreitende Mobilität und den Austausch schaffen, die es heute nicht gibt – in beide Richtungen.

Das Austrittsabkommen

Das Austrittsabkommen bleibt bestehen und schützt unter anderem die Rechte von EU-Bürgern und britischen Staatsangehörigen, die finanziellen Interessen der EU und vor allem den Frieden und die Stabilität auf der irischen Insel. Die vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieses Abkommens war eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union.

Dank intensiver Diskussionen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Gemeinsamen Ausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen wird das Austrittsabkommen – und insbesondere das Protokoll über Irland und Nordirland – am 1. Januar umgesetzt werden.

Am 17. Dezember trat der Gemischte Ausschuss EU-UK zusammen, um alle formellen Beschlüsse und andere praktische Lösungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Austrittsabkommens zu billigen. Als Teil dieser einvernehmlichen Lösungen hat das Vereinigte Königreich zugestimmt, die umstrittenen Klauseln des britischen Binnenmarktgesetzes zurückzuziehen und wird keine ähnlichen Bestimmungen in das Steuergesetz einführen.

Nächste Schritte

Das Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens ist eine Angelegenheit von besonderer Dringlichkeit.

· Das Vereinigte Königreich hat als ehemaliger Mitgliedstaat umfangreiche Beziehungen zur Union in einer Vielzahl von wirtschaftlichen und anderen Bereichen. Wenn es keinen anwendbaren Rahmen gibt, der die Beziehungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich nach dem 31. Dezember 2020 regelt, werden diese Beziehungen zum Nachteil von Einzelpersonen, Unternehmen und anderen Akteuren erheblich gestört werden.

· Die Verhandlungen könnten erst in einem sehr späten Stadium vor Ablauf der Übergangsfrist abgeschlossen werden. Ein solch später Zeitpunkt sollte das Recht des Europäischen Parlaments auf demokratische Kontrolle gemäß den Verträgen nicht gefährden.

· In Anbetracht dieser außergewöhnlichen Umstände schlägt die Kommission vor, das Abkommen vorläufig anzuwenden, und zwar für einen begrenzten Zeitraum bis zum 28. Februar 2021.

Die Kommission wird dem Rat zügig Beschlüsse über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung sowie über den Abschluss des Abkommens vorschlagen.

Der Rat muss dann mit der Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten einen Beschluss fassen, der die Unterzeichnung des Abkommens und seine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021 genehmigt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich formell unterzeichnet werden.

Das Europäische Parlament wird dann um seine Zustimmung zu dem Abkommen gebeten.

Als letzter Schritt auf EU-Seite muss der Rat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen.

Ablehnung durch Europäisches Parlament unwahrscheinlich.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alexander Graf Lambsdorff, sagte zu dem Abkommen in einem Interview im „Deutschlandfunk“ u.a.:

„Ich kenne die Inhalte noch nicht detailliert genug, um das seriös zu beantworten, aber ich freue mich, dass es den Unterhändlern gelungen ist ganz offensichtlich, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einschließlich eines großen Handelsabkommens offenbar zu finalisieren. Wir haben allein in Deutschland 30.000 Unternehmen, die Handel mit Großbritannien treiben. Da standen manchen sicher die Schweißperlen auf der Stirn, was das bedeutet hätte, wenn plötzlich Zölle, wenn plötzlich Bürokratie, wenn plötzlich Formalitäten gekommen wären. Sollte es gelingen, tatsächlich hier ein Abkommen mit Zollsätzen von null und mengenmäßigen Beschränkungen von null zu erreichen, dann wäre das erst mal was Gutes.“

Das Europaparlament sollte bei der Umsetzung dieses Abkommens eine stärkere Rolle erhalten.

Zur Einigung zwischen der EU und Großbritannien auf ein Brexit-Handelsabkommen erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Europapolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Die 27 EU-Staaten haben sich im vorerst letzten Akt des Brexit-Dramas nicht von Johnsons durchsichtigem Pokerspiel auseinandertreiben lassen. Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die EU bei diesen Verhandlungen bis zum Schluss zusammenhält und sich nicht spalten lässt. Auf den allerletzten Zentimetern gibt es nun doch noch eine Einigung, die wir jetzt im Detail prüfen müssen. Das geht bei einem so umfassenden Vertragswerk mit hoher wirtschaftlicher und politischer Tragweite nicht von heute auf morgen und stellt insbesondere das Europaparlament vor eine besondere Herausforderung. Eine Prüfung, die der Bedeutung und Wirkungskraft dieses Abkommens gerecht wird, kann dieses Jahr nicht mehr seriös durchgeführt werden.

Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen nun überprüfen, ob faire Wettbewerbsbedingungen und Sanktionsmöglichkeiten bei Dumping stichfest um Vertragstext enthalten sind.

Außerdem sollte das Europaparlament bei der Umsetzung dieses Abkommens eine stärkere Rolle erhalten. Es muss mitprüfen, ob Großbritannien wirklich deckungsgleiche Standards hat und entsprechend auch Sanktionen mit anstoßen können. Dies braucht kein Einverständnis Großbritanniens, sondern ist eine reine EU Entscheidung.“

„Wir haben endlich weißen Rauch aufsteigen sehen“.

Zur Einigung der Verhandlungsteams der Europäischen Union und Großbritanniens erklärte Bundesaußenminister Heiko Maas:

„Zuallererst: Dank und Hochachtung an Michel Barnier und sein Team. Derart komplexe Verhandlungen dauern sonst viele Jahre. Michel Barnier und sein Team haben für die EU in absoluter Rekordzeit eine Einigung mit Großbritannien ausgehandelt – trotz Corona. Es war ein Verhandlungsmarathon, aber in Weltrekordzeit und mit einem langen Endspurt. Es hat sich gelohnt, die vielzitierte Extrameile zu gehen.

Wir haben endlich weißen Rauch aufsteigen sehen aus den Verhandlungen, aber noch ist das Abkommen noch nicht unter Dach und Fach. Wir werden uns den Entwurf in den EU-Mitgliedsstaaten jetzt natürlich genau ansehen. Denn es müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten und später auch das Europäische Parlament zustimmen. Wir wollen als Ratspräsidentschaft alles tun, damit das Abkommen rechtzeitig zum 1.1.2021 vorläufig in Kraft treten kann.  

Das wird sehr herausfordernd und allen Seiten viel Flexibilität abfordern. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gelingt. Wir sind jetzt ganz nah dran an einer Lösung, mit der wir endlich die Brexit-Diskussion überwinden und ein neues Kapitel mit Großbritannien aufschlagen können. Und früh im neuen Jahr werden wir dann hoffentlich das endgültige Inkrafttreten haben nach der Abstimmung im Europäischen Parlament.“

„Auch ein noch so gutes Abkommen kann eine EU-Mitgliedschaft nicht gleichwertig ersetzen“.

Brexit: Europaministerin Honé begrüßt Einigung zwischen Großbritannien und EU.

Zum Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die zukünftigen Beziehungen nach dem Brexit erklärt die Niedersächsische Europaministerin Birgit Honé: „Ich begrüße, dass es zu Heiligabend jetzt doch noch zu einer Einigung gekommen ist. Eine enge, fair geregelte Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist in beidseitigem Interesse. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass wir einen Kompromiss haben. Dieser Vorschlag muss jetzt schleunigst auf Herz und Nieren geprüft werden. Klar ist aber schon jetzt, dass ein neues Abkommen für beide Seiten weniger Vorteile bringt als eine EU-Mitgliedschaft. Wir müssen uns deshalb weiterhin in allen Bereichen auf die negativen Folgen des Brexit einstellen.“

Honé wies darauf hin, dass Niedersachsen wie auch die gesamte Europäische Union eng mit dem Vereinigten Königreich verwoben ist. „Das geht los bei grenzübergreifenden Lebens- und Arbeitsmodellen, und es geht weiter bei Handel und Wirtschaft über die polizeiliche Zusammenarbeit bis hin zum Austausch von Schulen und Universitäten“, so die Ministerin.

Vom neuen Abkommen erwartet Honé, dass es eine faire, rechtssichere Grundlage schafft, um die bisher gute Zusammenarbeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. „Es gehört aber zur Wahrheit dazu, dass der Brexit unweigerlich mehr Hürden und Bürokratie für den Austausch bedeutet. Auch ein noch so gutes Abkommen kann eine EU-Mitgliedschaft nicht gleichwertig ersetzen. Die Brüche können durch ein neues Abkommen nur abgemildert werden.“ Deshalb gelte es weiterhin für alle, die Verbindungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten, sich auf die notwendigen Änderungen einzustellen.

Die Landesregierung wird das Abkommen nun auch im Austausch mit der Bundesregierung intensiv prüfen. „Wir werden uns jetzt sehr genau ansehen, was im Abkommen steht und was das für europäische und niedersächsische Interessen bedeutet“, so Honé.

Die Ministerin sprach zudem EU-Chefverhandler Michel Barnier ihren Dank aus. „Ich habe mehrfach mit Michel Barnier in Brüssel gesprochen und dabei die niedersächsischen Perspektiven vertreten. Er hat die europäischen Interessen mit großer Kompetenz und Überzeugung vertreten. Ich danke ihm für seinen enormen Einsatz“, sagte Honé.

„Die EU darf sich nicht auf dem Erfolg ausruhen“.

Nach elf Monaten zähen Ringens haben sich die EU und das Vereinigte Königreich in der Nacht zum Donnerstag auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Einigung sehen wir mit großer Erleichterung, da ein Scheitern auf den letzten Metern nicht auszuschließen gewesen war.

Der Erfolg hat wie immer viele Väter. Der EU-Unterhändler Michel Barnier hat unermüdlich und pragmatisch für ein Abkommen gekämpft. Dabei hat er stets einen engen Draht zu den EU-Institutionen und den nationalen Regierungen gehalten und so die Einheit der EU in beeindruckender Art und Weise gewahrt. Auch die Bundeskanzlerin hat als Vertreterin der deutschen Ratspräsidentschaft einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Reihen der EU geschlossen zu halten. 

Die Gewinner der Einigung sind nun die Händler, Unternehmer und Arbeitnehmer auf beiden Seiten des Ärmelkanals. Gewonnen haben auch diejenigen, die weiterhin an eine enge Partnerschaft der britischen Inseln mit dem europäischen Festland glauben.

Dass die Gespräche so lange dauerten, dass die Partner so hart miteinander gerungen haben, zeigt, wie stark die Symbiose nach Jahrzehnten der Mitgliedschaft in der EU auf so vielen Ebenen war – kulturell, wirtschaftlich, politisch, militärisch und auf Verwaltungsebene. Für uns ist daran auch der Mehrwert der EU eindrücklich abzulesen. 

Es ist die aufrichtige Hoffnung der CDU/CSU-Fraktion, dass mit der vorliegenden Lösung ein Wiederaufflammen des Nordirlandkonflikts verhindert werden kann. Premierminister Johnson muss dafür weiter alles in seiner Macht Stehende tun.

Die EU darf sich nicht auf dem Erfolg ausruhen: Sie muss ihr Möglichstes tun, um schnell eine umfassende Sicherheitspartnerschaft, die auch Bereiche wie Terrorabwehr und militärische Zusammenarbeit umfasst, auf die Beine zu stellen.“

„Mit dem Abkommen schaffen wir die Grundlage für ein neues Kapitel in unseren Beziehungen“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Einigung:

„Ich freue mich, dass sich die Verhandlungsführer der Europäischen Union und Großbritanniens auf ein Abkommen geeinigt haben und damit die zukünftigen Beziehungen zwischen Europäischer Union und Großbritannien klar geregelt sind. Dies ist von historischer Bedeutung.

Mein großer Dank gilt der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, Chefverhandler Michel Barnier und dem ganzen Verhandlungsteam. 

Die Bundesregierung wird den Abkommenstext nun intensiv prüfen. Wir fangen dabei aber nicht bei Null an. Denn die Kommission hat die Mitgliedstaaten über den gesamten Verhandlungsprozess hinweg eng eingebunden.

Wir werden daher rasch beurteilen können, ob Deutschland das heutige Verhandlungsergebnis unterstützen kann. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier ein gutes Resultat vorliegen haben. 
Die Mitglieder des Bundeskabinetts werden sich am 28.12. um 9.30 Uhr im Rahmen einer Telefonschalte über die deutsche Position verständigen. Danach wird der Rat das Abkommen und seine vorläufige Anwendung beschließen. 
Abschließend in Kraft treten kann das Abkommen erst, wenn auch das Europäische Parlament zugestimmt hat.

Mit dem Abkommen schaffen wir die Grundlage für ein neues Kapitel in unseren Beziehungen. Großbritannien wird auch außerhalb der Europäischen Union weiterhin ein wichtiger Partner für Deutschland und für die Europäische Union sein.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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