Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) positioniert sich klar gegen das Verhalten der italienischen Regierung und ihrer Behörden, die die Festnahme der deutschen Kapitänin Carola Rackete durchsetzten und ihr unter anderem Beihilfe zur illegalen Einwanderung sowie eine Verletzung des Seerechts vorwerfen.
„Wer Menschenleben rettet, darf nicht kriminalisiert werden, erst recht nicht in einem Land, das der Europäischen Union angehört“, so der Vorsitzende Frank Bsirske. Gemeinsam mit der Europäischen Dachorganisation der Transportgewerkschaften ETF (European Transport Workers‘ Federation) fordert ver.di die sofortige Freilassung von Kapitänin Carola Rackete. Christine Behle, für die maritime Wirtschaft zuständiges ver.di-Vorstandsmitglied, erwartet von der Europäischen Union, dass sich alle Beteiligten verbindlich der Verantwortung in der Flüchtlingsfrage stellen: „Die Hilfsprojekte müssen sich stärker in die Herkunftsländer selbst fokussieren und endlich umgesetzt werden; ausnahmslos alle der EU angehörigen Länder müssen Flüchtende aufnehmen, und Seenotretter dürfen nicht weiter für das Retten von Menschenleben bestraft werden!“
Rackete hatte mit 40 von ursprünglich 53 aus Seenot geretteten Migranten an Bord im italienischen Hafen Lampedusa mit ihrem Schiff angelegt. Zuvor hatte die italienische Regierung ein Verbot zum Anlegen ausgesprochen. Ein Verbot entgegen der Vereinbarungen der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die völkerrechtrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung ist im SOLAS-Übereinkommen (International Convention for Safety of Life at Sea) geregelt. Sie ist Ausdruck von menschlichem Handeln zur Rettung von Menschen in Seenot.
„Nach diesem Grundsatz handeln zivile Seenotretterinnen und Seenotretter und haben sich der Rettung von Flüchtenden, insbesondere im Mittelmeer verschrieben. So auch die Crew der „Sea-Watch 3″, geführt von der Kapitänin Carola Rackete, mit ihrem Seenotrettungsschiff des gleichnamigen Vereins Sea-Watch e. V.“, so Bsirske.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin